Sie gibt es nur im Strafprozess, man spricht auch nur dort von einem Angeklagten. Die Anklage ist im Strafprozessrecht die vor Gericht gegen einen bestimmten Menschen wegen einer bestimmten Straftat erhobene Anschuldigung. Sie schließt das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ab und leitet zum Hauptverfahren vor dem Gericht über.
In allen anderen Prozessen spricht man dagegen von einer Klage und dem Beklagten.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/anklage/anklage.htm