Ein Gesetzesentwurf ist der ausformulierte Vorschlag für eine neue gesetzliche Regelung oder für die Änderung eines bestehenden Bundesgesetzes. Entwürfe werden häufig in den Ressorts erstellt, etwa im Bundesministerium für Justiz für Materien des Zivilrechts und Strafrechts. Nach der fachlichen Erarbeitung folgen interne Abstimmung und die Veröffentlichung zur Begutachtung. Im weiteren Verlauf wird der Entwurf als Regierungsvorlage dem Parlament übermittelt oder es kommt zu einer Vorlage durch Abgeordnete als Initiativantrag. Die Entscheidung über Gesetze trifft der Nationalrat nach den verfassungsrechtlichen Regeln, danach folgen Bundesrat, Ausfertigung und Kundmachung.
Erarbeitung im Ressort und Begutachtung
- Ministerialentwurf Fachabteilungen erarbeiten den Regelungsinhalt samt Erläuterungen. Teil des Entwurfs sind in der Praxis auch Überlegungen zu Kosten, Vollzug, Inkrafttreten und etwaigen Übergangsbestimmungen.
- Begutachtung Der Entwurf wird zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht. Betroffene Einrichtungen, Interessenvertretungen und die Allgemeinheit können Stellungnahmen abgeben. Die eingelangten Rückmeldungen fließen in die weitere Ausarbeitung ein.
Einbringung in den Nationalrat
- Regierungsvorlage Nach Beschluss im Ministerrat wird der Entwurf als Regierungsvorlage dem Nationalrat übermittelt.
- Initiativantrag Abgeordnete können Gesetzesanträge unmittelbar einbringen.
- Ausschussantrag Im fachlich zuständigen Ausschuss kann ein Antrag auf Gesetzesbeschluss gestellt werden.
- Volksbegehren Ein rechtswirksam zustande gekommenes Volksbegehren wird im Nationalrat behandelt.
Beratung und Beschluss im Nationalrat
- Ausschussberatung Zuweisung an den zuständigen Ausschuss, Beratung des Entwurfs, Erstellung eines Ausschussberichts.
- Drei Lesungen Allgemeine Debatte, Spezialdebatte über einzelne Bestimmungen und Schlussabstimmung.
- Verfassungsgesetze Erfordern besondere Mehrheiten nach den Vorgaben des Bundes Verfassungsgesetzes. Bei grundlegenden Änderungen der Bundesverfassung kann eine Volksabstimmung vorgesehen sein.
Bundesrat, Ausfertigung und Kundmachung
- Bundesrat Der Bundesrat befasst sich mit vom Nationalrat beschlossenen Gesetzen. In der Regel verfügt er über ein aufschiebendes Vetorecht. Bei Materien mit besonderem Bezug zu den Ländern kann eine Zustimmung erforderlich sein.
- Ausfertigung Bundesgesetze werden vom Bundespräsidenten ausgefertigt und vom Bundeskanzler gegengezeichnet.
- Kundmachung Die Kundmachung erfolgt im Bundesgesetzblatt. Erst mit der Kundmachung wird der Gesetzesbeschluss zum geltenden Recht. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens richtet sich nach den im Gesetz festgelegten Bestimmungen.
Inhalt und Form eines Entwurfs
- Regelungstext Ausformulierte Paragraphen mit klarer Systematik.
- Erläuterungen Begründung des Entwurfs, Zielsetzung, Lösungskonzept, Folgen und Vollzug.
- Inkrafttreten und Übergang Bestimmungen zu Beginn der Geltung und zur Abwicklung des Übergangs vom alten auf das neue Recht.
Transparenz und Zugriff
- Begutachtungen Veröffentlicht auf der Parlamentswebsite samt Stellungnahmen.
- Regierungsvorlagen und Materialien Regierungsvorlagen und Ausschussberichte sind auf der Parlamentswebsite einsehbar.
- Gesetzestexte Kundgemachte Bundesgesetze stehen im Rechtsinformationssystem des Bundes zur Verfügung.
Quellen
- Parlament Wie ein Bundesgesetz entsteht
- Parlament Ministerialentwürfe und Begutachtungen
- Parlament Regierungsvorlagen und Materialien
- Rechtsinformationssystem des Bundes Bundesgesetzblatt und geltende Bundesgesetze
- Bundes Verfassungsgesetz Art 41 Gesetzesinitiative
- Bundes Verfassungsgesetz Art 42 Gesetzesbeschluss und Mitwirkung des Bundesrates
- Bundes Verfassungsgesetz Art 44 Verfassungsänderung und Volksabstimmung
- Bundes Verfassungsgesetz Art 47 Ausfertigung von Bundesgesetzen
- Bundes Verfassungsgesetz Art 49 Kundmachung
Fachbücher und Kommentare
- Walter Michael Mayer Heinz Kucsko Stadlmayer Gabriele Stöger Karl Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts 14. Auflage MANZ Wien 2023
- Öhlinger Theo Eberhard Harald Verfassungsrecht 13. Auflage Facultas Wien 2023