Der
Bundeskanzler ist der Vorsitzende der österreichischen Bundesregierung. Er koordiniert und vertritt als Regierungschef Österreichs die Regierungsarbeit gegenüber dem
Parlament und der Öffentlichkeit. In Alleinregierungen einer
Partei ist er realpolitisch der mächtigste Politiker des Landes, in Koalitionsregierungen hängt sein Einfluss von der Stärke seiner Parlamentsfraktion ab. Amtssitz des Bundeskanzlers ist das Bundeskanzleramt.
Amtszeit
Die Amtszeit des Bundeskanzlers ist zeitlich nicht beschränkt wie etwa die des Bundespräsidenten oder des Nationalrates, die Ernennung erfolgt unbefristet. Die Ernennung des Bundeskanzlers und der übrigen
Bundesminister durch den Bundespräsidenten hat verfassungsrechtlich nichts mit den
Wahlen zum
Nationalrat zu tun, auch nicht mit der Amtszeit und der Volkswahl des Bundespräsidenten.
De facto korreliert sie meist mit Nationalratswahlen.
Die
Bundesregierung reicht nämlich im Normalfall nach einer
Nationalratswahl geschlossen ihren
Rücktritt ("Demission") beim Bundespräsidenten ein. Die abtretende
Regierung wird vom Bundespräsidenten "mit der Fortführung der Geschäfte beauftragt", bis eine neue Regierung bestellt ist und bleibt daher bis zur
Angelobung der neuen Regierung noch im Amt. Der Rücktritt ist rechtlich nicht zwingend, aber sinnvoll, da der
Bundespräsident die Regierung sonst aus eigener Initiative entlassen oder ihr der neue Nationalrat das Misstrauen aussprechen könnte (was den Bundespräsidenten zur
Entlassung zwänge).
Die Bundesregierung kann jederzeit beschließen zu demissionieren, wenn ihr dies aus politischen Gründen zweckmäßig erscheint. Der Bundespräsident hat dann eine neue Regierung zu bestellen. Neuwahlen kommen in diesem Zusammenhang lediglich zustande, wenn der Bundespräsident auf Vorschlag der Regierung den Nationalrat auflöst oder wenn der Nationalrat, was häufig der Fall ist, selbst seine Auflösung beschließt.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeskanzler_(%C3%96sterreich) 16.12.2014
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