Forderungsanmeldung

Die Forderungsanmeldung ist an das Insolvenzgericht zu richten. Geregelt ist sie in § 210 EO.

Zweck der Forderungsanmeldung

Will ein Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt werden, so muss er seine Insolvenzforderung im Insolvenzverfahren anmelden, auch wenn darüber ein Rechtsstreit anhängig ist oder schon ein Urteil vorliegt. Bei einem Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen kann die Nicht-Anmeldung weitere nachteilige Folgen für den Gläubiger haben, und zwar dann wenn ein Zahlungsplan zustande kommt oder das Abschöpfungsverfahren eingeleitet wird.

Welche Forderungen?

Die Aufforderung zur Anmeldung betrifft Insolvenzforderungen. Das sind vermögensrechtliche Ansprüche, die dem Gläubiger schon zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zustehen.

Daran ändert die Tatsache nichts, dass eine Forderung durch ein Absonderungsrecht (zB Pfandrecht, Sicherungseigentum) gedeckt ist. Sie kann somit dennoch als Insolvenzforderung geltend gemacht werden.

Wird eine durch ein Absonderungsrecht gedeckte Forderung nicht angemeldet, so hat das auf den Bestand des Absonderungsrechts keinen Einfluss.

Zeitraum der Anmeldung

Die Forderungen sind innerhalb der Anmeldefrist, die im Insolvenzedikt angegeben ist, anzumelden. Im Fall einer verspäteten Anmeldung hat der Gläubiger die dadurch verursachten Kosten einer besonderen Prüfungstagsatzung zu tragen. Dies entfällt nur, wenn eine frühere Anmeldung ihm nicht möglich war und der Gläubiger dies in der Anmeldung behauptet und spätestens in der nachträglichen Prüfungstagsatzung bescheinigt. Forderungen, die später als vierzehn Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung angemeldet werden, werden im Insolvenzverfahren nicht mehr berücksichtigt.

Ort der Anmeldung

Die Forderungen sind bei dem Gericht, das die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen hat (Insolvenzgericht), anzumelden.

Wie?

Die Insolvenzforderungen sind schriftlich anzumelden. Die Anmeldung hat in inländischer Währung (Euro) zu erfolgen, wobei für die Umrechnung der Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens maßgeblich ist. In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweis der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Für die Forderungsanmeldung kann das Formblatt “Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren”, das im Internet unter der Adresse “www.justiz.gv.at” abrufbar ist, verwendet werden. Die Anmeldung sowie allenfalls angeschlossene Beilagen sind in zweifacher Ausfertigung einzubringen. Die Gläubiger haben die Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderung, soferne sie nicht bereits mit der Anmeldung übersendet wurden, zur ersten Gläubigerversammlung mitzubringen. (Insolvenzgläubiger im Ausland: Siehe auch Punkt 9)

Kosten der Forderungsanmeldung

Die Eingabengebühr für die Forderungsanmeldung beträgt 22 Euro (Stand 29.04.2014). Sie kann durch Einzahlung auf das Postscheckkonto des Insolvenzgerichts, durch Abbuchung und Einziehung, durch Bareinzahlung beim Insolvenzgericht sowie durch Verwendung von Bankkarten mit Bankomatfunktion oder Kreditkarten beim Insolvenzgericht entrichtet werden. Die Kontonummern der Gerichte finden Sie in der Gerichtsdatenbank auf der Homepage der Justiz unter “www.justiz.gv.at”.

Hinweis für Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen (“Privatkonkurs”)

Rechte (zB Pfandrechte) an Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis oder an sonstigen wiederkehrenden Leistungen mit Einkommensersatzfunktion sind innerhalb der Anmeldungsfrist beim Insolvenzgericht geltend zu machen. Sie erlöschen, wenn sie nicht bis zur Abstimmung über einen Zahlungsplan geltend gemacht worden sind, außer der Einkommensbezug befindet sich in einem EG-Mitgliedstaat mit Ausnahme Dänemarks. Muss die Zahlungsplantagsatzung wegen der verspäteten Geltendmachung eines solchen Rechts erstreckt werden, so hat der Gläubiger die Kosten der erstreckten Zahlungsplantagsatzung zu tragen.

Hinweis für Arbeitnehmer

Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der zuständigen Geschäftsstelle der IEF-Service GmbH oder beim Insolvenzgericht geltend zu machen.

Hinweise für Insolvenzgläubiger im Ausland

Die Forderungsanmeldung ist in deutscher Sprache zu verfassen. Nur Gläubiger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in einem EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme Dänemarks) haben, können die Forderung auch in der Amtssprache ihres Staates anmelden. Auch dann hat die Forderungsanmeldung die Überschrift “Anmeldung einer Forderung” in deutscher Sprache zu enthalten, und das Gericht kann vom Gläubiger eine Übersetzung der Anmeldung verlangen.

Die Gläubiger aus EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks) haben weiters jedenfalls mit der Forderungsanmeldung die vorhandenen Belege an das Insolvenzgericht zu übersenden.

Insolvenzdatei

Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse “www.edikte.justiz.gv.at” zugänglich ist, abgerufen werden.

Siehe auch

  • Insolvenzrecht

Quellen

http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ex/edparm3.nsf/h/ID_eiS2 19.12.2014

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

ORS Rechtsanwälte
Dr. Florian Striessnig
5,0

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter