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Arbeitsverhältnis

Da im Gesetz das Arbeitsverhältnis nicht ausdrücklich geregelt ist, betrachtet man es als einen Unterfall des — gesetzlich geregelten — Dienstverhältnisses. In einem Dienstvertrag wird vereinbart, dass derjenige, der gewisse Dienste zusagt, diese auch zu leisten verpflichtet ist, der Vertragspartner hingegen die ausgemachte Vergütung gewähren muss.

Es wird unterschieden zwischen einem befristeten Arbeitsverhältnis und einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Befristetes Arbeitsverhältnis

Es gibt unbefristete und befristete Arbeitsverhältnisse. Während es im ersten Fall einer Kündigung bedarf, um das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wird ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit dem Ablauf der vereinbarten Zeitspanne beendet.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/arbeitsverhaeltnis/arbeitsverhaeltnis.htm

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