Gläubiger

Der Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen “Creditore“, das auf “credere“ glauben zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schulden Schuld geschuldete Leistung erbringen wird.

Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer von einem anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern kann. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet. Die Gesamtheit derjenigen, die Forderungen gegenüber dem Schuldner haben, wird als Gruppe der Gläubiger bezeichnet. Zur Durchsetzung machen diese einen Rechtsanspruch Anspruch geltend.

In der Zwangsvollstreckung ist Vollstreckungs Gläubiger derjenige, der aus einem vollstreckbaren Titel vollstreckt. Vollstreckungs Schuldner ist, gegen wen aus dem vollstreckbaren Titel vollstreckt wird.

Im Insolvenzverfahren vertreten die Gläubiger ihre Interessen gemeinschaftlich. Hauptorgan ist die so genannte Gläubigerversammlung. Die Gläubigerversammlung trifft die wesentlichen Entscheidungen im Insolvenzverfahren. Daneben kann von der Gläubigerversammlung noch ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden, der den Insolvenzverwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützen und überwachen soll.

Der Gläubiger wird häufig mit dem wirtschaftlich Berechtigtem gleichgesetzt. Obwohl die Gläubigereigenschaft und die wirtschaftliche Berechtigung häufig in einer Person zusammenfallen können, ist ein Auseinanderfallen beider Eigenschaften durchaus möglich.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4ubiger 16.11.2014

 

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0„.

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