Zivilrecht
Im Zivilrecht wird mit Vermögen die Gesamtheit aller Rechte, Forderungen und geldwerten Rechtsverhältnisse einer Person bezeichnet. Im Erbrecht zählen auch die Schulden Nachlaßverbindlichkeiten dazu.
Strafrecht
Im Strafrecht wird mit Vermögen die Summe der wirtschaftlichen Güter und Rechte nach Abzug der Verbindlichkeiten bezeichnet, die einer Person zustehen.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/vermoegen.php 31.10.2014