Der Arbeitsvertrag in Österreich

Die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses in Österreich: Der Arbeitsvertrag

Egal ob befristet oder unbefristet, mündlich oder schriftlich: Ein Arbeitsvertrag ist die essentielle Grundlage für das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Österreich. In diesem ausführlichen Leitfaden möchten wir Ihnen die verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen in Österreich vorstellen. Zudem erfahren Sie, welche Inhalte üblicherweise in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden und welche Rechte und Pflichten damit für beide Vertragsparteien entstehen.

Was genau ist ein Arbeitsvertrag in Österreich?

Ein Arbeitsvertrag in Österreich ist mehr als nur ein Stück Papier. Er ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die zentralen Aspekte eines Arbeitsverhältnisses regelt. Dazu gehören beispielsweise die Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeit, das Gehalt, der Urlaubsanspruch sowie Kündigungsfristen. In der Regel verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Ausführung einer bestimmten Tätigkeit, während der Arbeitgeber die Entlohnung übernimmt. In bestimmten Branchen, wie zum Beispiel der Bauwirtschaft oder der Gastronomie, sind zusätzlich Kollektivverträge zu beachten, die als ergänzende Bestandteile in den Arbeitsvertrag einfließen. Somit dient der Arbeitsvertrag der rechtlichen Absicherung beider Seiten und legt einen klaren Rahmen für die Zusammenarbeit fest.

Die rechtlichen Grundlagen von Arbeitsverträgen in Österreich

Das österreichische Arbeitsrecht ist ein komplexes Feld, dessen Regulierungen sich nicht auf ein einziges Gesetz beschränken. Vielmehr finden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Angestelltengesetz (AngG)
  • Arbeitszeitgesetz (AZG)
  • Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)
  • Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)
  • Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz (APSG)
  • Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)
  • Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)
  • Betriebspensionsgesetz (BPG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Landarbeitsgesetz (LAG)
  • Urlaubsgesetz (UrlaubsG)

Neben den gesetzlichen Vorgaben gilt in Österreich die Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Arbeitsverträge auch spezielle Vereinbarungen enthalten können, die durch Betriebsvereinbarungen zum festen Vertragsbestandteil werden. Solange diese Vereinbarungen, etwa über Home-Office-Regelungen oder Sonderleistungen in Form von Boni, rechtskonform sind, gelten sie als bindend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Gültigkeitskriterien eines Arbeitsvertrags in Österreich

Arbeitsverhältnisse ohne einen gültigen Arbeits- oder Dienstvertrag sind in Österreich nicht zulässig. Gemäß §2 (1) Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) ist der Dienstgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer unmittelbar nach Arbeitsantritt eine schriftliche Übersicht über die wesentlichen Vertragsbestandteile auszuhändigen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Arbeitsvertrag zwingend schriftlich vorliegen muss. Mündliche Übereinkünfte oder schlüssige Handlungen, wie die Erbringung der vereinbarten Leistung, sind ebenfalls gültige Grundlagen für ein Arbeitsverhältnis. In diesen Fällen müssen jedoch die wichtigsten Vereinbarungen in Form eines Dienstzettels schriftlich festgehalten werden.

Darüber hinaus ist die Gültigkeit eines Arbeitsvertrags davon abhängig, dass alle enthaltenen Vereinbarungen rechtskonform sind. Das heißt, Verstöße gegen Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhezeiten oder Mindestlohn machen den Vertrag ungültig. Daher ist es ratsam, den Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen.

Mit diesem umfassenden Leitfaden hoffen wir, Ihnen einen wertvollen Einblick in die Welt der Arbeitsverträge in Österreich gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten ist es sinnvoll, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor der Arbeitsvertrag final unterzeichnet wird.

Verschiedene Arbeits- und Dienstvertragsarten in Österreich: Ein umfassender Überblick

Im facettenreichen Arbeitsmarkt Österreichs gibt es eine Vielzahl von Arbeits- und Dienstverträgen, die speziell auf unterschiedliche Arbeitsverhältnisse zugeschnitten sind. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Leitfaden zu den bekanntesten Vertragsarten, wie befristete und unbefristete Arbeitsverträge, freie Dienstverträge und Werkverträge. Wir beleuchten auch Sonderformen wie Praktikumsverträge, Ausbildungsverträge und Volontariatsverträge.

Der befristete Arbeitsvertrag in Österreich

Ein befristeter Arbeitsvertrag zeichnet sich durch einen vorher festgelegten Endtermin aus. Damit ist von Anfang an klar, wie lange das Arbeitsverhältnis dauern wird und unter welchen spezifischen Konditionen es beendet wird. Die Auflösung kann sowohl zeitlich fixiert als auch ereignisbezogen sein, beispielsweise bei der Vollendung eines Projekts. Wichtig ist, dass das Ereignis objektiv messbar ist und keine Interpretation zulässt.

Der unbefristete Arbeitsvertrag: Flexibilität und Sicherheit

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird für eine unbestimmte Dauer geschlossen. In diesem Vertrag müssen gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfristen enthalten sein, die gemäß §1159 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) definiert sind.

Der freie Dienstvertrag: Unabhängigkeit und Verantwortung

Im freien Dienstvertrag besteht ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Hier hat der Arbeitnehmer die Freiheit, Arbeitszeit und -ort selbst zu bestimmen, trägt jedoch die steuerrechtliche Verantwortung selbst.

Insgesamt bietet die österreichische Arbeitslandschaft eine breite Palette an Vertragsmöglichkeiten, die den unterschiedlichen Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerecht werden. Es ist essentiell, den passenden Vertrag für Ihre spezifische Situation zu wählen.

Werkvertrag vs. Freier Dienstvertrag: Was Sie wissen müssen

Ein Werkvertrag unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom freien Dienstvertrag. Im Fokus eines Werkvertrags steht die Errichtung eines spezifischen Werkes, wofür der Auftragnehmer eine Erfolgsgarantie bietet. Üblicherweise wird ein festes Honorar für die Vollendung des Werks vereinbart. Es gibt jedoch spezielle Bedingungen und Kündigungsgründe, die in einem Werkvertrag geregelt werden können. Zudem trägt der Auftragnehmer selbst die Verantwortung für seine Sozialversicherung und muss die Einkommenssteuer abführen.

Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis: Ein Leitfaden für Österreich

Das Eingehen eines Arbeitsvertrags bringt nicht nur ein Arbeitsverhältnis mit sich, sondern legt auch Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber fest. Neben dem obligatorischen Arbeitsentgelt und der Arbeitszeit beinhaltet ein Arbeitsvertrag in Österreich oft mehr als man denkt.

Arbeitnehmerrechte in Österreich

Arbeitnehmer haben verschiedene Rechte, die sowohl gesetzlich geregelt als auch vertraglich vereinbart sein können. Zu den gesetzlichen Grundlagen gehören:

  • Fristgerechte Entlohnung: Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) sorgen dafür.
  • Arbeitszeitregelungen: Das Arbeitszeitgesetz (AZG) legt die maximal zulässigen Arbeitszeiten und Pausenregelungen fest.
  • Urlaubsanspruch: Bestimmt durch das Urlaubsgesetz (UrlG).
  • Recht auf Kündigungsschutz und Schadensersatz: Reguliert durch das Angestelltengesetz (AngG).
  • Recht auf Arbeitszeugnis: Ebenfalls durch das Angestelltengesetz geregelt.
  • Fortbildungsanspruch: Gesetzlich durch das ArbeitnehmerInnen-Förderungsgesetz und das Bildungskarenzgesetz verankert.
  • Datenschutz: Das Datenschutzgesetz und die EU-DSGVO schützen die persönlichen Daten der Arbeitnehmer.
  • Gleichbehandlung: Das Gleichbehandlungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verhindern Diskriminierung.

Arbeitnehmerpflichten in Österreich

Zu den Arbeitnehmerpflichten, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags anfallen, gehören:

  • Arbeitsleistung: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die vereinbarte Arbeit zu erbringen, was im AVRAG festgelegt ist.
  • Sorgfalt und Sicherheit: Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) regelt diese Pflichten.
  • Verschwiegenheit: Geschützt durch das Geschäftsgeheimnisgesetz.
  • Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber: Das AVRAG behandelt die Konsequenzen bei Verletzung dieser Pflichten.
  • Arbeitszeiteinhaltung: Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz (AZG).
  • Umgang mit Arbeitsmitteln: Hier ist das AVRAG die Rechtsgrundlage.

Arbeitgeberrechte und -pflichten im Arbeitsrecht

Rechte des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis

Arbeitgeber erhalten durch den Abschluss eines Arbeitsvertrags eine Reihe von Rechten, die sie gegenüber dem Arbeitnehmer ausüben können. Diese Rechte sind gesetzlich geregelt und beinhalten unter anderem:

  • Weisungsrecht nach § 106 Gewerbeordnung (GewO): Arbeitgeber können dem Arbeitnehmer spezifische Anweisungen erteilen, solange diese im Rahmen des Arbeitsvertrags liegen.
  • Kontrollrecht gemäß § 109 GewO: Arbeitgeber dürfen die Arbeitsleistung überprüfen, müssen jedoch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers respektieren.
  • Direktionsrecht nach § 115 GewO: Arbeitgeber haben das Recht, Ort, Zeit und Art der Arbeit zu bestimmen.
  • Kündigungsrecht: Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis beenden, müssen aber Kündigungsfristen und -gründe beachten. Die Regelungen hierzu finden sich in verschiedenen Gesetzen wie dem Angestelltengesetz und dem Mutterschutzgesetz.
  • Recht zur Versetzung des Mitarbeiters: Arbeitgeber dürfen den Arbeitnehmer an einen anderen Ort versetzen, vorausgesetzt, es ist vertraglich zulässig.

Pflichten des Arbeitgebers: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Neben den Rechten bestehen für Arbeitgeber auch diverse Pflichten. Diese sind:

  • Entgeltzahlung nach §1154 ABGB: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, den vereinbarten Lohn oder Gehalt pünktlich und in voller Höhe auszuzahlen.
  • Arbeitsschutz: Arbeitgeber haben die Fürsorgepflicht, Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sicherzustellen. Dies ist unter anderem im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) festgelegt.
  • Gesetzlicher Urlaub: Arbeitgeber müssen den gesetzlich festgelegten Urlaub gewähren und auszahlen.
  • Arbeitszeitregelungen: Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit einhalten, wie sie im Arbeitszeitgesetz festgelegt sind.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, gemäß Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG).

Streitfälle und Pflichtverletzungen im Arbeitsrecht

Rechtliche Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer resultieren häufig aus Pflichtverletzungen. In vielen Fällen lassen sich diese Differenzen ohne Kündigung klären. Falls jedoch die Fronten verhärtet sind, kann ein Gang zum Arbeitsgericht erforderlich werden.

Für den Geschädigten ist es entscheidend, die Sachlage umfassend zu dokumentieren. Schriftliche Abmahnungen können hierbei als Beweismittel dienen. Zudem ist ein klärendes Gespräch zwischen den Parteien oft hilfreich, bei dem die besprochenen Punkte dokumentiert werden sollten.

Inhalte eines Arbeitsvertrags in Österreich

Arbeitsverträge sind grundlegende Dokumente, die die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Sie können in ihrer Komplexität variieren, müssen jedoch bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um rechtsgültig zu sein. In Österreich beinhaltet ein Arbeitsvertrag in der Regel folgende Elemente:

Grundsätzliche Angaben

  • Angaben zu Vertragsparteien (Name, Adresse)
  • Ort und Datum des Vertragsabschlusses
  • Unterschrift der Vertragsparteien

Arbeitsverhältnis

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Tätigkeitsbeschreibung

Entlohnung und Sonderleistungen

  • Angaben zu Entgelt und Urlaub
  • Regelungen zu Bonuszahlungen, Spesen und Gewinnbeteiligungen

Kündigung

  • Angaben zu Kündigungsfristen und -gründen

Besondere Vereinbarungen

  • Wettbewerbsverbot
  • Nebentätigkeiten
  • Arbeitsmodelle (z.B. Home Office)

Wettbewerbsverbot und Nebentätigkeiten

Ein Wettbewerbsverbot ist oft ein Teil des Arbeitsvertrags. Es beschränkt den Arbeitnehmer darin, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem konkurrierenden Unternehmen tätig zu werden. Die Regelungen hierzu müssen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften stehen.

Nebentätigkeiten können im Vertrag eingeschränkt oder verboten werden. In Abwesenheit einer solchen Vereinbarung sollte der Arbeitnehmer Nebentätigkeiten mit dem Arbeitgeber abklären.

Arbeitszeit und Überstunden

Die Arbeitszeit ist gesetzlich geregelt und muss im Arbeitsvertrag angegeben sein. Überstunden sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze zulässig.

Entlohnung und Sonderzahlungen

Die Entlohnung muss mindestens dem kollektivvertraglichen oder ortsüblichen Mindestentgelt entsprechen. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber im Vertrag vereinbart werden.

Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers

Nicht vertragsgemäße Entlohnung kann ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mitarbeiters begründen.

Ein Arbeitsvertrag dient als Grundlage für die berufliche Zusammenarbeit und sollte sorgfältig geprüft werden. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten ist rechtlicher Rat einzuholen, und in manchen Fällen kann ein Gang vor das Arbeitsgericht notwendig werden.

Was Sie über Kündigungen im Arbeitsvertrag wissen sollten

Ist Ihr Arbeitsvertrag ohne Befristung? Dann haben Sie und Ihr Arbeitgeber beide das Recht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Aber Achtung: Dabei müssen bestimmte Kündigungsfristen beachtet werden. Manchmal enthält der Vertrag auch Infos zu Abfertigungen oder Freistellungen, die Ihnen nach der Kündigung zustehen könnten.

Checken Sie Ihren Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist mehr als nur ein Stück Papier. Er legt die Spielregeln für Ihre Beziehung zum Arbeitgeber fest. Deshalb sollten beide Parteien sicherstellen, dass der Vertrag korrekt und fair ist. Manchmal ist es sogar gut, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, um sicherzustellen, dass alles seine Richtigkeit hat.

Was kostet das?

Eine Vertragsprüfung durch einen Anwalt kann in der Regel etwa 300 Euro kosten. Das mag vielleicht erstmal viel klingen, aber im Streitfall können Sie sich damit viel Ärger und Kosten sparen.

Selbst einen Arbeitsvertrag erstellen?

Grundsätzlich können Sie auch selbst einen Arbeitsvertrag erstellen, vor allem wenn in Ihrer Branche bereits ein Kollektivvertrag existiert. Aber Vorsicht: Ein Arbeitsvertrag ist ein komplexes Dokument und Fehler können teuer werden. Wenn Sie also spezielle Vereinbarungen treffen wollen, sollten Sie den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen.

Warum ein Anwalt hilfreich ist

Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist wie ein Übersetzer zwischen Ihnen und dem komplizierten Gesetzestext. Er kann Ihnen erklären, welche Rechte und Pflichten Sie haben, und Ihnen im Streitfall zur Seite stehen, sei es bei Unstimmigkeiten über Ihr Gehalt, einer Kündigung oder bei Diskriminierung am Arbeitsplatz.

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