Ausführung ist eines Gesetzes ist dessen Verwirklichung durch die vollziehende Gewalt. Die Ausführung von Bundesgesetzen erfolgt grundsätzlich durch die Länder als eigene Angelegenheit, in bestimmten Fällen durch die Länder im Auftrag des Bundes (Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, Luftverkehr, Lastenausgleich, Bundesauftrags Verwaltung) und in bestimmten anderen Fällen durch den Bund selbst.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/ausf%C3%BChrung/ausf%C3%BChrung.htm