Mit Kündigungsschutz bezeichnet man den gesetzlichen Schutz des Arbeitnehmers vor willkürlicher Kündigung seines Arbeitsverhältnisses.
Als allgemeiner Kündigungsschutz wird der Kündigungsschutz bezeichnet, der im Gegensatz zum Sonderkündigungsschutz z.B. für Betriebsratsmitglieder oder werdende Mütter für alle Arbeitnehmer gilt.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/kuendigungsschutz.php 07.10.2014