Die Sozialversicherung in Österreich ist ein zentrales Element des sozialen Sicherungssystems und dient der Absicherung gegen verschiedene Lebensrisiken. Sie basiert auf dem Prinzip der Pflichtversicherung und wird durch Beiträge finanziert, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet werden. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich hauptsächlich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG).
Die österreichische Sozialversicherung gliedert sich in verschiedene Zweige, die jeweils unterschiedliche Risiken abdecken:
1. **Krankenversicherung**: Sie umfasst medizinische Behandlungen, Heilmittel und Heilbehelfe, Krankenhausaufenthalte, Krankengeld sowie Vorsorgeuntersuchungen. Zuständige Träger sind vor allem die Gebietskrankenkassen, jetzt als Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bekannt.
2. **Unfallversicherung**: Diese sichert Risiken ab, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten entstehen. Sie umfasst Leistungen zur Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenzahlungen bei Invalidität. Träger ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).
3. **Pensionsversicherung**: Sie sorgt für die materielle Absicherung im Alter sowie bei Invalidität oder Tod eines Versicherten. Zu den Leistungen zählen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenpensionen. Die Pensionsversicherungsanstalt ist der zuständige Träger.
4. **Arbeitslosenversicherung**: Während sie formal nicht zur traditionellen Sozialversicherung gezählt wird, bildet sie einen wichtigen Teil des sozialen Netzes. Zuständig ist das Arbeitsmarktservice (AMS), das Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bereitstellt und Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration anbietet.
5. **Pflegeversicherung**: Diese ist kein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung, sondern wird über das Pflegegeldsystem nach dem Bundespflegegeldgesetz organisiert und finanziert sich aus dem allgemeinen Steueraufkommen.
In Österreich sind alle Erwerbstätigen sowie bestimmte Gruppen von Nichterwerbstätigen versicherungspflichtig. Für Selbstständige gelten besondere Regelungen, die im GSVG und im BSVG festgelegt sind.
Der Solidargedanke steht im Mittelpunkt des Systems: Alle Versicherten leisten Beiträge entsprechend ihrer Einkünfte, während die Leistungen weitgehend unabhängig von der Höhe dieser Beiträge sind. Die Verwaltung der Sozialversicherung obliegt den genannten Versicherungsträgern, die unter Aufsicht des Sozialministeriums stehen.
Zusammengefasst bietet die österreichische Sozialversicherung umfassenden Schutz gegen die wesentlichen Lebensrisiken und stellt damit einen wesentlichen Bestandteil des Wohlfahrtsstaates dar, indem sie soziale Sicherheit für breite Bevölkerungsschichten gewährleistet.