Entgelt

Der Begriff Entgelt bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung. Ein entgeltlicher Vertrag ist also insbesondere ein gegenseitiger Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Die Bindung kann aber auch auf andere Weise hergestellt werden, etwa durch Vereinbarung einer Bedingung. Der Begriff der Entgeltlichkeit ist damit weiter als der der Gegenseitigkeit.

Unentgeltlich ist der Vertrag dagegen, wenn keine Gegenleistung vereinbart ist.

Umgangssprachlich versteht man unter Entgelt häufig das Arbeitsentgelt, also jene Vergütung, welche für eine Arbeitsleistung vereinbart wurde. Umgangssprachlich, aber auch in Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wird der Begriff Gebührfälschlich für Entgelte verwendet, die für privatwirtschaftliche Leistungen erhoben werden.

Entgelt und Geld

Leistungen werden mit einer Gegenleistung „vergolten“ oder „entgolten“, was aber mit einer Geldzahlung zunächst nichts zu tun hat, weshalb die oft anzutreffende Schreibung Entgeld falsch ist. Umgekehrt bedeutet unentgeltlich nicht kostenlos.

Häufig besteht das Entgelt allerdings tatsächlich in einer Geldleistung. Aber auch der Tausch (etwa Briefmarke gegen Briefmarke) ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft: Jedes Tauschobjekt wird um des anderen Willen hingegeben. Die Bürgschaft andererseits, bei der typischerweise Geld gezahlt werden muss, kennt keine Gegenleistung, ist also ebenso unentgeltlich wie die Schenkung selbst eines Geldbetrages.

Leistung und Gegenleistung

Entgeltforderung ist demnach nicht gleichbedeutend mit „Geldforderung“, mag es im konkreten Fall auch eine solche sein. Es handelt sich vielmehr um eine Forderung, die als Gegenleistung für eine Leistung versprochen war. Daher fällt beispielsweise der Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers, obwohl er eine Geldforderung ist, nicht unter den erhöhten Verzugszins: Die Rückgabe ist nicht Entgelt für die Hingabe des Darlehens. Ebenso scheiden Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen und Bereicherungsansprüche aus

Bei neueren, insbesondere europarechtlich beeinflussten Gesetzesänderungen ist die Terminologie nicht mehr streng eingehalten; so soll etwa auch die (einseitig verpflichtende) Bürgschaft „entgeltlich“ sein.

Abhängig vom Vertragstyp (der sich nach der Art der Leistung bestimmt) spricht man beispielsweise von Arbeitsentgelt (aus Arbeitsvertrag); statt „Werkentgelt“ spricht man dagegen eher von „Werklohn“, statt „Mietentgelt“ von „Mietzins“ bzw. seit der Schuldrechtsmodernisierung von „Miete“.

Welche der beiden Versprechen man als Leistung, welche als Gegenleistung bezeichnet, ist in gewisser Weise austauschbar. Grundsätzlich bezeichnet man das als Leistung, was dem Vertrag seinen typischen Charakter gibt: etwa das Erbringen von Diensten beim Dienstvertrag, die Herstellung eines Werkes beim Werkvertrag usw. Dennoch kann auch die Gegenleistung eine Leistung im Sinne der gesetzlichen Regelungen sein.

Entgelt im Umsatzsteuerrecht

Im Umsatzsteuerrecht bezeichnet man als Entgelt die Leistung des Leistungsempfängers ohne Umsatzsteuer, die der leistende Unternehmer im Rahmen des Leistungsaustauschs erhält. Damit ist das umsatzsteuerliche Entgelt nicht mit den Begriffen Preis und privatrechtliches Entgelt gleichzusetzen.

Unentgeltliche Rechtsgeschäfte

Per definitionem unentgeltliche Rechtsgeschäfte sind im deutschen Recht beispielsweise der Auftrag (im Gegensatz zum entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag), die Leihe (sonst spricht man von Miete), die Schenkung (sonst Kauf) und die Bürgschaft. Die korrekte Terminologie wird umgangssprachlich freilich nicht eingehalten.

Selbst der Maklervertrag ist im strengen Sinne unentgeltlich: der Makler ist nach dem (meist vertraglich abbedungenen) gesetzlichen Leitbild des BGB nicht zum Tätigwerden verpflichtet, die Leistungen stehen demnach zu keinem Zeitpunkt im Gegenseitigkeitsverhältnis.

Das BGB misstraut den unentgeltlichen Rechtsgeschäften. Da derjenige, der eine Leistung verspricht, keine Gegenleistung erhalten wird, muss er vor übereiltem Vertragsschluss geschützt werden. Andererseits ist, wer eine Leistung unentgeltlich erhalten hat, weniger schutzwürdig.

Siehe auch

  • Entgeltabrechnung

Quellen & Einzelnachweise

  1. Palandt-Heinrichs, 64. Aufl. 2005, Überbl. v. § 311 Rn. 8.
  2. Palandt-Weidenkaff, 64. Aufl. 2005, § 516 Rn. 8.
  3. Palandt-Weidenkaff, 64. Aufl. 2005, § 516 Rn. 8.
  4. Palandt-Heinrichs, 64. Aufl. 2005, § 288 Rn. 8.
  5. Palandt-Heinrichs, 64. Aufl. 2005, § 286 Rn. 27.
  6. Palandt]-Heinrichs, 64. Aufl. 2005, § 312 Rn. 7 f.

http://de.wikipedia.org/wiki/Entgelt 05.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

robert-rieger-profilbild
Logo Robert Rieger
Logo Robert Rieger
robert-rieger-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter