Eine Kündigung ist einseitiges Rechtsgeschäft, eine einseitige, jeodch empfangsbedürftige Willenserklärung. In jeden Vertrag können Kündigungsklauseln enthalten werden.
Bei Verträgen mit Verbrauchern ist § 15 Konsumentenschutzgesetz KschG zu beachten. Befristete Verträge können nicht ordentlich gekündigt werden. Der Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts ist gegenüber Verbraucher jedenfalls, gegenüber Unternehmen idR unzulässig.