Namensrecht
Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und die die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen Recht ”auf” einen Namen, als auch das Recht einer natürlichen Person oder Juristische Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens …