Eine Marke ist ein eingetragenes Kennzeichenrecht, welches Waren- und Dienstleistungen schützt. Die Marke muss geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zu den häufigsten Marken gehören:
- Wortmarken
- Bildmarken
- Wortbildmarken
Darüber hinaus gibt es auch noch viele weitere Markenformen, wie etwa körperliche Marken, Bewegungsmarken etc. Marken müssen nicht mehr grafisch darstellbar sein. Eine Marke erfüllt in der Regel die folgenden Funktionen:
- Herkunftsfunktion
- Garantiefunktion
- Werbefunktion
Damit eine Marke eingetragen wird, dürfen keine Schutzausschließungsgründe vorhanden sein. Die Schutzausschließungsgründe sind im § 4 MSchG geregelt. Eine Marke muss z.B. Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht beschreibend sein. Zudem sind insbesondere Hoheitszeichen sowie die Kennzeichen internationaler Organisationen von der Eintragungsfähigkeit ausgeschlossen. Auch Marken, die eine technische Funktion haben, dürfen nicht registriert werden. Für den Schutz technischer Bauteile bietet sich das Patentrecht bzw. das Gebrauchsmusterrecht an. Eine Marke ist in der Regel für 10 Jahre geschützt, danach kann der Schutz verlängert werden. Marken können außerdem übertragen werden. Die Markenübertragung ist in das Markenregister einzutragen. Das Markenregister hat aber nur deklarative Wirkung. Die Übertragung ist formfrei und erfolgt durch die Willensübereinkunft zwischen den Parteien.
Quellen
- Schwarz Schönherr Rechtsanwälte KG, www.schwarz-schoenherr.com