Eine Bildmarke besteht aus Grafiken, Bildelementen oder Abbildungen. Auch Fotos können als Bildmarke eingetragen werden. Damit eine Bildmarke eingetragen wird, muss sie unterscheidungskräftig bzw. darf die Abbildung nicht beschreibend sein.
Bilder bzw. Bildelemente können parallel nach dem Urheberrecht Schutz genießen, und auch Designschutz ist neben dem Markenschutz denkbar.
Quellen
- Schwarz Schönherr Rechtsanwälte KG, www.schwarz-schoenherr.com