Österreichisches Patentamt

Marken sind eingetragene Schutzrechte. Zuständig für die Eintragung österreichischer Marken ist das Österreichische Patentamt. Neben Marken werden auch Patente, Gebrauchsmuster und Designs (Geschmacksmuster) vom Österreichischen Patentamt „verwaltet“.

Das Österreichische Patentamt nimmt Markenanmeldungen entgegen und prüft diese. Außerdem ist es auch für die Führung von Löschungsverfahren bzw. Nichtigkeitsverfahren zuständig.

Gegen Entscheidungen des Österreichischen Patentamtes ist in der Regel ein Rechtszug an das Oberlandesgericht Wien möglich. In dritter und letzter Instanz entscheidet der Oberste Gerichtshof.

Siehe auch

  • Widerspruchsverfahren

Quellen

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