Priorität

Bei der “Priorität” handelt es sich um einen Begriff aus dem Markenrecht.

Im Markenrecht gilt der Grundsatz „prior tempore potior iure“,: (wer zuerst kommt, mahlt zuerst). Dies bedeutet, dass der Inhaber einer älteren Marke gegen ein jüngeres Kennzeichenrecht vorgehen kann.

Sonderfall: Erstanmeldung im Ausland

Die Priorität entsteht mit der Anmeldung einer Marke, auch wenn das Kennzeichen erst später registriert wird. Innerhalb von 6 Monaten kann die Priorität einer Markenanmeldung auch noch in einem anderen Land geltend gemacht werden (mitgenommen werden).

Die österreichische Anmeldung wird dadurch so behandelt, als ob sie bereits zum erstangemeldeten Zeitpunkt eingereicht worden wäre.

Quellen

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

markus_groetschl-schwarz-schoenherr-2

Dr.

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results