Anl. 6
Anl. 6 Kontrollen und Sanktionen im TGD
Fassung: 29. Januar 2025 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 6 TGD-VO 2009?
- KernaussageAnl. 6 TGD-VO 2009 behandelt "Kontrollen und Sanktionen im TGD" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/04 Apotheken, Arzneimittel
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Kontrollen und Sanktionen im TGD
Kontrollen des Tiergesundheitsdienstes
Artikel 1
Allgemeines betreffend Kontrollen
Für die Durchführung der Kontrollen gelten folgende, allgemeine Bestimmungen:
I. Interne Kontrolle
II. Externe Kontrolle
III. Kontrollobjekte
Kontrollobjekte sind die Tiergesundheitsdienste in den Ländern sowie der Geflügelgesundheitsdienst.
IV. Kontrollberichte:
V. Kontrollkonsequenz
Ergeben die Kontrollen gravierende Mängel, die zum befristeten Entzug der Teilnahme oder zum Ausschluss führen können, so hat die Geschäftsstelle des TGD umgehend den Landeshauptmann zu verständigen; der Landeshauptmann hat hievon umgehend das Bundesministerium für Gesundheit zu informieren.
Artikel 2
Kontrollen im Bereich des TGD-Tierarztes und des TGD-Betreuungstierarztes
Folgende Bereiche sind zu kontrollieren:
Artikel 3
Kontrollen im Bereich des TGD-Tierhalters und des TGD-Betriebes
Folgende Bereiche sind zu kontrollieren:
Artikel 4
Kontrollen im Bereich der Geschäftsstellen der TGD
Artikel 5
Behördliche Kontrolle
Für die Durchführung der behördlichen Kontrollen gilt Folgendes:
Die amtlichen Kontrollen der TGD-Tierhalter und TGD-Arzneimittelanwender undTGD-Betreuungstierärzte oder die in seinem Auftrag oder in seiner Vertretung tätigen TGD-Tierärzte sind auf Grund der §§ 78 und 79 TAMG vom Landeshauptmann, in den Fällen des § 76 Abs. 2 TAMG von der Bezirksverwaltungsbehörde durchzuführen.
Artikel 6
Sanktionsmaßnahmen betreffend TGD-Betreuungstierarzt oder in seinem Auftrag oder in seiner Vertretung tätigen TGD-Tierarzt sowie TGD-Tierhalter
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 6 TGD-VO 2009 in einfachen Worten?
Anl. 6 TGD-VO 2009 behandelt "Kontrollen und Sanktionen im TGD" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 29. Januar 2025 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 30. Januar 2025
- Fassung seit
- 29. Januar 2025
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 10/2025
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