Anl. 3
Anl. 3 Betriebserhebungen und Dokumentation
Fassung: 29. Januar 2025 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 3 TGD-VO 2009?
- KernaussageAnl. 3 TGD-VO 2009 behandelt "Betriebserhebungen und Dokumentation" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/04 Apotheken, Arzneimittel
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Betriebserhebungen und Dokumentation
Schweine
Anzahl Zuchtsauen/
Mastplätze
Anzahl der zentral zu verrechnenden Betriebserhebung
Schweine – Zucht
bis 30 Stk.
1
31 bis 60 Stk.
2
61 bis 100 Stk.
3
über 100 Stk.
4
Schweine – Mast
bis 199 Mpl
1
ab 200 Mpl
2
Babyferkelaufzucht
2
Jungsauenaufzucht
2
Rinder
Anzahl der Tiere
50 GVE *
Anzahl der zentral zu verrechnenden Betriebserhebung
Milchkühe
1
Spezialisierte Kälbermast**
1
Mastvieh und Kalbinnenaufzucht
1
Mutterkühe
1
Schafe/Ziegen
Anzahl der Tiere
ab 1 Jahr Alter
Anzahl der zentral zu verrech-nenden Betriebserhebung
bis 200 Stk.
1
über 200 Stk.*
2
Geflügel
Gemäß spez. Programm
mindestens 1 zentral zu verrechnende Betriebserhebung
Fische
Gemäß spez. Programm
mindestens 1 zentral zu verrechnende Betriebserhebung
Gatterwild
Gemäß spez. Programm
mindestens 1 zentral zu verrechnende Betriebserhebung
Bienen
Gemäß spez. Programm
mindestens 1 zentral zu verrechnende Betriebserhebung
Sonstige (Pferde etc.)
Gemäß spez. Programm
mindestens 1 zentral zu verrechnende Betriebserhebung
Erklärungen zur obigen Tabelle:
Rinder:
GVE.......Großvieheinheiten:
Schweine:
Zuchtschweine ab 50 kg LG:
Schafe:
Ziegen:
Stk. ..................Stück
Mpl. .................Mastplätze
* Bei Rindern 50 GVE sowie bei Schafen und Ziegen 200 Stück ist eine weitere zu dokumentierende Betriebserhebung erforderlich. Diese kann durch die nachweisliche Teilnahme an einem in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ kundgemachten Tiergesundheitsprogramm ersetzt werden.
** In spezialisierten Kälbermastbetrieben ist prinzipiell pro Mastdurchgang eine Betriebserhebung durchzuführen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 TGD-VO 2009 in einfachen Worten?
Anl. 3 TGD-VO 2009 behandelt "Betriebserhebungen und Dokumentation" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 29. Januar 2025 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
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Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 30. Januar 2025
- Fassung seit
- 29. Januar 2025
- Fassung bis
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- BGBl. II Nr. 10/2025
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