Anl. 5
Anl. 5 Dokumentationspflichten für TGD-Betreuungstierärzte TGD-Arzneimittelanwender im Rahmen der TGD-Arzneimittelanwendung
Fassung: 1. Januar 2010 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 5 TGD-VO 2009?
- KernaussageAnl. 5 TGD-VO 2009 fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/04 Apotheken, Arzneimittel
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Dokumentationspflichten für TGD-Betreuungstierärzte TGD-Arzneimittelanwender im Rahmen der TGD-Arzneimittelanwendung
Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften über die Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln haben die TGD-Betreuungstierärzte und TGD-Arzneimittelanwender folgende Vorgaben zu erfüllen:
DOKUMENTATIONSPFLICHTEN
Abgabe TGD-Be-treuungs-tierarzt
AnwendungTGD-Be-treuungs-tierarzt
AnwendungTGD-Arzneimittel-anwender
Rücknahme TGD-Betreuungs-tierarzt
Datum
x
x
x
x
Belegnummer (lfd. Nummer des Beleges)
x
x
x1)
Name, Anschrift des Tierhalters, LFBIS-Nr2)
x
x
Name und Anschrift Tierarzt3)
x
x
Vermerk – Abgabe o A
x
– Behandlung o B
x
– Rücknahme o R
x
Vermerk Tierart
x
x
Identität der/des Tiere/s
x
x
x
Diagnose
x
x
TAM Abgabegrund (Behandlung, Prophylaxe, Metaphylaxe, spez. Programm)
x
TAM Bezeichnung (Handelsname)
x
x
x
x
TAM Menge pro Abgabe/Rückgabe
x
x
TAM Dosis (verabreichte Dosis pro Tier)
x
x
TAM Chargennummer
x
Anwendungsanleitung (Dosis, Art, sonst. Hinweise)
x
Anwendungsart
x
x
Behandlungsdauer
x
Wartezeit4)
x
x
Unterschrift Tierarzt
x
x
x
Unterschrift TGD-Arzneimittelanwender
x
x
x
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 5 TGD-VO 2009 in einfachen Worten?
Anl. 5 TGD-VO 2009 fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2010 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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- 30. Januar 2025
- Fassung seit
- 1. Januar 2010
- Fassung bis
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- BGBl. II Nr. 10/2025
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