§ 34
§ 34
Fassung: 1. Juli 1996 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 34 Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst?
- Kernaussage§ 34 Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Auf Beamte der Allgemeinen Verwaltung und Beamte in handwerklicher Verwendung sind während ihrer Verwendung bei einer...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
3. Unterabschnitt
VERWENDUNG BEI EINER DELEGATION ODER EINER AUSLANDSVERTRETUNG BESONDERER NATUR ODER AUSSERHALB DES RESSORTBEREICHS DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Anwendung des 3. Unterabschnitts des 2. Abschnitts
§ 34. Auf Beamte der Allgemeinen Verwaltung und Beamte in handwerklicher Verwendung sind während ihrer Verwendung bei einer österreichischen Delegation oder bei einer Auslandsvertretung besonderer Natur oder auf einem im Inland eingerichteten Arbeitsplatz einer Ständigen Vertretung Österreichs oder einer nicht zum Ressortbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zählenden Dienststelle die §§ 27 bis 30 nach Maßgabe der gemäß den §§ 32 Abs. 2 und 33 Abs. 3 und 4 zu ermittelnden besoldungsrechtlichen Stellung anzuwenden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 34 Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst in einfachen Worten?
§ 34 Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 1996 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. März 2016
- Fassung seit
- 1. Juli 1996
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 245/2016
- BGBl. II Nr. 322/2014
- BGBl. II Nr. 389/2004
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
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