§ 23
§ 23 Konsularische Verwendungsbezeichnungen zugeteilter Beamter
Fassung: 9. September 2016 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 23 Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst?
- Kernaussage§ 23 Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst behandelt "Konsularische Verwendungsbezeichnungen zugeteilter Beamter" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Verwendungsbezeichnung „Konsul“ haben während ihrer Verwendung an einer konsularischen Vertretungsbehörde oder in der Konsularabteilung einer...
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Konsularische Verwendungsbezeichnungen zugeteilter Beamter
§ 23. Die Verwendungsbezeichnung „Konsul“ haben während ihrer Verwendung an einer konsularischen Vertretungsbehörde oder in der Konsularabteilung einer Botschaft zu führen:
(2) Die Verwendungsbezeichnung „Vizekonsul“ haben während ihrer Verwendung an einer konsularischen Vertetungsbehörde oder in der Konsularabteilung einer Botschaft Beamte des höheren oder des gehobenen Dienstes oder des Fachdienstes zu führen, auf die Abs. 1 nicht anzuwenden ist; Beamte des Fachdienstes aber nur dann, wenn sie als Stellvertreter des Leiters der betreffenden konsularischen Vertretungsbehörde oder des Leiters der Konsularabteilung der betreffenden Botschaft verwendet werden und wenn ihnen zumindest das Gehalt der Gehaltsstufe 9 der Verwendungsgruppe A 3 gebührt.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 23 Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst in einfachen Worten?
§ 23 Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst behandelt "Konsularische Verwendungsbezeichnungen zugeteilter Beamter" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. September 2016
- Fassung seit
- 9. September 2016
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 245/2016
- BGBl. II Nr. 322/2014
- BGBl. II Nr. 389/2004
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