§ 13
§ 13 Verwendungsbezeichnung „Direktor“
Fassung: 9. September 2016 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 13 Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst?
- Kernaussage§ 13 Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst behandelt "Verwendungsbezeichnung „Direktor“" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Verwendungsbezeichnung „Direktor“ mit dem Zusatz „(des Österreichischen Kultur-instituts in .....)“ haben Beamte zu führen, die...
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Verwendungsbezeichnung „Direktor“
§ 13. (1) Die Verwendungsbezeichnung „Direktor“ mit dem Zusatz „(des Österreichischen Kultur-instituts in .....)“ haben Beamte zu führen, die mit der Leitung eines Kulturforums betraut worden sind.
(2) Die Verwendungsbezeichnung „Stellvertretender Direktor“ mit dem Zusatz „des Österreichischen Kulturforums in .....“ haben Beamte zu führen, die entweder interimistisch mit der Leitung eines Kulturforums betraut sind oder die den Direktor jeweils während dessen Verhinderungen als Dienststellenleiter zu vertreten haben.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 13 Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst in einfachen Worten?
§ 13 Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst behandelt "Verwendungsbezeichnung „Direktor“" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 9. September 2016 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 28. September 2016
- Fassung seit
- 9. September 2016
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 245/2016
- BGBl. II Nr. 322/2014
- BGBl. II Nr. 389/2004
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
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