§ 398
§ 398 c) eines Schatzes.
Fassung: 1. Januar 1812 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 398 ABGB?
- Kernaussage§ 398 ABGB behandelt "c) eines Schatzes." und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bestehen die entdeckten Sachen in Geld, Schmuck oder andern Kostbarkeiten, die so lange im Verborgenen gelegen...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
c) eines Schatzes.
§ 398. Bestehen die entdeckten Sachen in Geld, Schmuck oder andern Kostbarkeiten, die so lange im Verborgenen gelegen haben, daß man ihren vorigen Eigenthümer nicht mehr erfahren kann, dann heißen sie ein Schatz. Die Entdeckung eines Schatzes ist von der Obrigkeit der Landesstelle anzuzeigen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 398 ABGB in einfachen Worten?
§ 398 ABGB behandelt "c) eines Schatzes." und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1812 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 8. April 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 1812
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 13:30
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 40/2026 (NR: GP XXVIII RV 445 AB 458 S. 77. BR: 11811 AB 11815 S. 991.)
- BGBl. I Nr. 111/2025 (NR: GP XXVIII RV 187 AB 350 S. 57. BR: AB 11754 S. 985.)
- BGBl. I Nr. 110/2025 (NR: GP XXVIII RV 279 AB 314 S. 57. BR: AB 11746 S. 984.)
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Verweise
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 3
- OGH3
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Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 13Os64/90 · 19. Juli 199013Os64/90 · 19. Juli 1990 · ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0011035Veröff: RZ 1990/126 S 288 = EvBl 1991/9 S 22
ABGB §398 ff · StGB §127 A · StGB §134OGH · RechtssatzOGH · 4Ob604/81; 13Os64/90 · 19. Juli 19904Ob604/81; 13Os64/90 · 19. Juli 1990 · ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011039SZ 55/146 = EvBl 1983/2 S 13 RZ 1990/126 S 288 = EvBl 1991/9 S 22
ABGB §398 · ABGB §399OGH · RechtssatzOGH · 6Os207/57 · 15. Oktober 19576Os207/57 · 15. Oktober 1957 · ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0011033JBl 1958,100
ABGB §395 · ABGB §398 · StG §201 litc