§ 429
§ 429 Folge in Rücksicht der übersendeten;
Fassung: 13. Juni 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 429 ABGB?
- Kernaussage§ 429 ABGB behandelt "Folge in Rücksicht der übersendeten;" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Wenn die Sache mit Willen des Übernehmers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort übersendet wird,...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Folge in Rücksicht der übersendeten;
§ 429. Wenn die Sache mit Willen des Übernehmers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort übersendet wird, ist die Sache bereits mit ihrer Aushändigung an eine mit der Übersendung betraute Person übergeben, sofern die Art der Übersendung der getroffenen Vereinbarung, mangels einer solchen der Verkehrsübung entspricht.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 429 ABGB in einfachen Worten?
§ 429 ABGB behandelt "Folge in Rücksicht der übersendeten;" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 13. Juni 2014 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 8. April 2015
- Fassung seit
- 13. Juni 2014
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 04:57
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 40/2026 (NR: GP XXVIII RV 445 AB 458 S. 77. BR: 11811 AB 11815 S. 991.)
- BGBl. I Nr. 111/2025 (NR: GP XXVIII RV 187 AB 350 S. 57. BR: AB 11754 S. 985.)
- BGBl. I Nr. 110/2025 (NR: GP XXVIII RV 279 AB 314 S. 57. BR: AB 11746 S. 984.)
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Verweise
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 7
- OGH7
Bei 7 lokal gefundenen Entscheidungen ist nur eine vorsichtige Einordnung sinnvoll. Der erkennbare Schwerpunkt liegt auf "Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend?". Am häufigsten erscheint OGH in den Treffern. Eine belastbare inhaltliche Linie sollte anhand der einzelnen Entscheidungen geprüft werden.
Diese Auswertung basiert auf lokal gecachten RIS-Treffern und ersetzt keine juristische Prüfung.
Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 5Ob301/65; 1Ob116/75; 10Ob7/13x · 19. März 20135Ob301/65; 1Ob116/75; 10Ob7/13x · 19. März 2013 · ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0011193SZ 38/201 HS 9382 Auch
ABGB §429 · EVHGB Art8 Nr20OGH · RechtssatzOGH · 8Ob670/87; 8Ob703/88; 10Ob7/13x · 19. März 20138Ob670/87; 8Ob703/88; 10Ob7/13x · 19. März 2013 · ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0011197nur: Ist die Versendung der Kaufsache vereinbart und über die Versendungsart nichts Näheres bestimmt, so kann angenommen werden, dass der Käufer mit verkehrsüblicher Übersendung (insbes durch Bahn oder Post) einverstanden ist. (T1); Beisatz: Beim internationalen Versendungskauf verschiebt sich...
ABGB §429OGH · RechtssatzOGH · 6Ob517/93; 2Ob147/03m · 10. Juli 20036Ob517/93; 2Ob147/03m · 10. Juli 2003 · ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0010531Ähnlich; Beisatz: Hier: Die Einwirkungen auf das Grundstück der Klägerin (Druck und Feuchtigkeitseinwirkung auf die Mauer) ist nicht auf die unbeeinflusst gebliebenen natürlichen Gegebenheiten zurückzuführen, sondern vielmehr auf "Veranstaltungen" (Aufschütten von Erdreich) auf der Liegenschaft der Beklagten und...
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