Bundesgesetze

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie

ABGBBundesgesetzFassung seit 13. Juni 2014RIS-Stand 20. August 2026

RIS-Gesetzesnummer 10001622 · JGS Nr. 946/1811 · 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Original im RIS öffnen

§ 429

§ 429 Folge in Rücksicht der übersendeten;

Fassung: 13. Juni 2014 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 429 ABGB?

  • Kernaussage§ 429 ABGB behandelt "Folge in Rücksicht der übersendeten;" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Wenn die Sache mit Willen des Übernehmers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort übersendet wird,...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Folge in Rücksicht der übersendeten;

§ 429. Wenn die Sache mit Willen des Übernehmers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort übersendet wird, ist die Sache bereits mit ihrer Aushändigung an eine mit der Übersendung betraute Person übergeben, sofern die Art der Übersendung der getroffenen Vereinbarung, mangels einer solchen der Verkehrsübung entspricht.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 429 ABGB in einfachen Worten?

§ 429 ABGB behandelt "Folge in Rücksicht der übersendeten;" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 13. Juni 2014 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
8. April 2015
Fassung seit
13. Juni 2014
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 04:57
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
  • BGBl. I Nr. 40/2026 (NR: GP XXVIII RV 445 AB 458 S. 77. BR: 11811 AB 11815 S. 991.)
  • BGBl. I Nr. 111/2025 (NR: GP XXVIII RV 187 AB 350 S. 57. BR: AB 11754 S. 985.)
  • BGBl. I Nr. 110/2025 (NR: GP XXVIII RV 279 AB 314 S. 57. BR: AB 11746 S. 984.)

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Rückverweise

Entscheidungen 7Gesetze 0Treffer 7

Judikatur-Auswertung

Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?

Welche Fragen wurden entschieden?
  • Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 7
Häufige Gerichte
  • OGH7
Rechtsprechungstendenz (vorsichtig)

Bei 7 lokal gefundenen Entscheidungen ist nur eine vorsichtige Einordnung sinnvoll. Der erkennbare Schwerpunkt liegt auf "Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend?". Am häufigsten erscheint OGH in den Treffern. Eine belastbare inhaltliche Linie sollte anhand der einzelnen Entscheidungen geprüft werden.

Diese Auswertung basiert auf lokal gecachten RIS-Treffern und ersetzt keine juristische Prüfung.

Entscheidungen

OGH · RechtssatzOGH · 5Ob301/65; 1Ob116/75; 10Ob7/13x · 19. März 20135Ob301/65; 1Ob116/75; 10Ob7/13x · 19. März 2013 · ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0011193

SZ 38/201 HS 9382 Auch

ABGB §429 · EVHGB Art8 Nr20
OGH · RechtssatzOGH · 8Ob670/87; 8Ob703/88; 10Ob7/13x · 19. März 20138Ob670/87; 8Ob703/88; 10Ob7/13x · 19. März 2013 · ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0011197

nur: Ist die Versendung der Kaufsache vereinbart und über die Versendungsart nichts Näheres bestimmt, so kann angenommen werden, dass der Käufer mit verkehrsüblicher Übersendung (insbes durch Bahn oder Post) einverstanden ist. (T1); Beisatz: Beim internationalen Versendungskauf verschiebt sich...

ABGB §429
OGH · RechtssatzOGH · 6Ob517/93; 2Ob147/03m · 10. Juli 20036Ob517/93; 2Ob147/03m · 10. Juli 2003 · ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0010531

Ähnlich; Beisatz: Hier: Die Einwirkungen auf das Grundstück der Klägerin (Druck und Feuchtigkeitseinwirkung auf die Mauer) ist nicht auf die unbeeinflusst gebliebenen natürlichen Gegebenheiten zurückzuführen, sondern vielmehr auf "Veranstaltungen" (Aufschütten von Erdreich) auf der Liegenschaft der Beklagten und...

ABGB §364 Abs2 B1 · ABGB §429
OGH · RechtssatzOGH · 3Ob140/81; 3Ob32/82 · 9. Juni 19823Ob140/81; 3Ob32/82 · 9. Juni 1982 · ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011182ABGB §428 · ABGB §429 · ABGB §1002 · ABGB §1090 IIfOGH · RechtssatzOGH · 1Ob131/57; 1Ob137/67; 2Ob250/74; 2Ob512/79; 7Ob590/82 · 27. Mai 19821Ob131/57; 1Ob137/67; 2Ob250/74; 2Ob512/79; 7Ob590/82 · 27. Mai 1982 · ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0011194

EvBl 1957/217 S 323 = JBl 1957,412 nur: Die Verpflichtung, die Sache an einen anderen Ort zu übersenden, und auch die Tragung der Kosten macht diesen anderen Ort nicht zum Erfüllungsort. (T1) = JBl 1969,337 ( mit Glosse...

ABGB §429 · ABGB §905 IC
OGH · RechtssatzOGH · 7Ob108/71 (1Ob109/71, 7Ob125/71, 1Ob126/71) · 21. Juli 19717Ob108/71 (1Ob109/71, 7Ob125/71, 1Ob126/71) · 21. Juli 1971 · ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0011191

SZ 44/118

ABGB §429 · EVHGB Art8 Nr20
OGH · RechtssatzOGH · 1Ob278/59 · 14. Oktober 19591Ob278/59 · 14. Oktober 1959 · ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0038658

Veröff: EvBl 1960/5 S 19 = JBl 1960,126

ABGB §429 · ABGB §1064: HGB §346 E · ö Holzhandelsusancen §1