Bewährung

Wenn ein Straftäter zum erstenmal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, sollte man ihm noch einmal die Gelegenheit geben, sich in Zukunft straffrei zu führen, um dann die Freiheitsstrafe nicht verbüßen zu müssen. Vielleicht genügt bereits die Verhängung einer Freiheitsstrafe, um ihn zu veranlassen, nicht wieder straffällig zu werden. Die Verbüßung der Strafe führt dagegen oft dazu, daß er völlig aus der Bahn geworfen wird, weil er seine Arbeit, seine Wohnung und den Kontakt zu seinen Angehörigen und Freunden verliert.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/bewaehrung/bewaehrung.htm 18.09.2014

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