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Verhältnismäßigkeitsprinzip

Mit Verhältnismäßigkeitsprinzip wird der Rechtsgrundsatz bezeichnet, dass bei Eingriffen in persönliche Rechte, die im Falle eines öffentlichen Interesses als zulässig gelten, ein gewisses Maß gehalten wird. Der Grundsatz gehört zum elementaren modernen Konzept eines Rechtsstaates.

Siehe auch

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Quellen & Referenzen

  • https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip 13.05.2022

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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