Anordnung

Eine Anordnung ist die einseitige Bestimmung eines anderen zu einem Verhalten. Im Verfahrensrecht ist die einstweilige Anordnung eine vorläufige Entscheidung des Gerichts. Sie soll verhindern, dass vor Rechtskraft einer Entscheidung ein endgültiger Zustand herbeigeführt wird.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/anordnung/anordnung.htm

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