Mit Straftat wird ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten bezeichnet, dass den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/straftat.php 27.10.2014
Mit Straftat wird ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten bezeichnet, dass den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht.
http://www.lexexakt.de/glossar/straftat.php 27.10.2014
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