Beurteilung ist die auf einen Maßstab bezogene urteilsmäßige Bewertung. Beamte sind regelmäßig und aus besonderem Anlass einer dienstlichen B. zu unterziehen. Sie soll sich auf Veranlagung, Charakter, Bildungsstand, Arbeitsleistung, soziales Verhalten und Belastbarkeit beziehen und mit einem Gesamturteil (meist notenähnlich) schließen.
Literatur
Schnellenbach, //., Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter (Lbl.), 3. A. 2002
Bieler F. , Die dienstliche Beurteilung, 4. A. 2002
Grüble M., Die dienstliche Beurteilung von Lehrpersonen, 2006