Befragung

Polizeirecht

Auskunftsersuchen an einen Bürger, das nicht im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren steht, sich auf die Erlangung von Informationen gegen den oder mit dem Willen des Bürgers richtet, kein bloßes Privatgespräch mit dem Bürger ist und nicht in der Erhebung von Daten des Betroffenen (dann Datenerhebung oder Identitätsfeststellung) besteht.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/befragung/befragung.htm 15.09.2014

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

daniel-schwarzl-profilbild
5,0
Rated 5 out of 5

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results