Polizeirecht
Auskunftsersuchen an einen Bürger, das nicht im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren steht, sich auf die Erlangung von Informationen gegen den oder mit dem Willen des Bürgers richtet, kein bloßes Privatgespräch mit dem Bürger ist und nicht in der Erhebung von Daten des Betroffenen (dann Datenerhebung oder Identitätsfeststellung) besteht.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/befragung/befragung.htm 15.09.2014