§ 23
§ 23 Bildungs- und Erwerbskarrieren von Schülerinnen und Schülern
Fassung: 1. September 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 23 BilDokV 2021?
- Kernaussage§ 23 BilDokV 2021 behandelt "Bildungs- und Erwerbskarrieren von Schülerinnen und Schülern" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von BilDokV 2021.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 46/01 Bundesstatistikgesetz; 70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
3. Unterabschnitt
Bildungs- und Erwerbskarrieren von Schülerinnen und Schülern
Erhebungsstichtage
§ 23. Für die Datenübermittlungen zu Bildungs- und Erwerbskarrieren der Schülerinnen und Schüler gemäß § 15 Abs. 3 BilDokG 2020 sind bezüglich der Schülerinnen und Schüler die Erhebungsstichtage gemäß § 4 Abs. 1 und 3 anzuwenden. Für die Daten aus der Universitäts- und Hochschulstatistik sind die Stichtage gemäß § 29 Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV, BGBl. II Nr. 216/2019, anzuwenden. Für Daten aus dem Register der Erwerbsstatistik gemäß Anlage II des Bundesstatistikgesetzes 2000 ist der 31. Oktober jedes Kalenderjahres Stichtag.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 23 BilDokV 2021 in einfachen Worten?
§ 23 BilDokV 2021 behandelt "Bildungs- und Erwerbskarrieren von Schülerinnen und Schülern" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2022 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 24. September 2021
- Fassung seit
- 1. September 2022
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 19:48
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 210/2026
- BGBl. II Nr. 26/2026
- BGBl. II Nr. 262/2023
- BGBl. II Nr. 324/2022
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Verweise
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