Verordnungen

Bildungsdokumentationsverordnung 2021

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Durchführung des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (Bildungsdokumentationsverordnung 2021 – BilDokV 2021)

BilDokV 2021VerordnungFassung seit 9. September 2023RIS-Stand 15. Juli 2026

RIS-Gesetzesnummer 20011570 · BGBl. II Nr. 268/2021 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 26/2026 · 46/01 Bundesstatistikgesetz, 70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht · Original im RIS öffnen

§ 19a

§ 19a Abfrageberechtigungen hinsichtlich des Fokusmoduls, der ergänzenden Module und der produktiven Fertigkeiten der Zyklusmodule

Fassung: 9. September 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 19a BilDokV 2021?

  • Kernaussage§ 19a BilDokV 2021 behandelt "Abfrageberechtigungen hinsichtlich des Fokusmoduls, der ergänzenden Module und der produktiven Fertigkeiten der Zyklusmodule" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von BilDokV 2021.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 46/01 Bundesstatistikgesetz; 70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Abfrageberechtigungen hinsichtlich des Fokusmoduls, der ergänzenden Module und der produktiven Fertigkeiten der Zyklusmodule

§ 19a. (1) Zu Zwecken der Vorbereitung und Durchführung des Fokusmoduls und ergänzender Module sind Lehrpersonen hinsichtlich der Daten gemäß Anlage 6 Teil I Z 4, Attribute „gebj“, „gebm“, „geschlecht“ und „matrikel“, Z 5 Attribut „klasse“ sowie Z 6 und Z 7 jener Schülerinnen und Schüler, die sie unterrichten bzw. bei denen sie die Testung vorbereiten, durchführen und abschließen, zur Abfrage berechtigt.

(2) Zu Zwecken der Förderplanung sind nach Abschluss der Durchführung des Fokusmoduls, der ergänzenden Module und der produktiven Fertigkeiten der Zyklusmodule die Lehrpersonen hinsichtlich der Ergebnisse auf Ebene der einzelnen Schülerinnen und Schüler zur Abfrage berechtigt. Die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte sind durch die Lehrpersonen im Rahmen der durch das Schulunterrichtsgesetz vorgesehenen Gesprächsformate über die Ergebnisse zu informieren.

(3) Hinsichtlich der Einräumung von Abfrageberechtigungen an Lehrpersonen ist § 19 Abs. 3 Z 2 und der Schlussteil des § 19 Abs. 3 anzuwenden.

(4) Auf Abfragen gemäß Abs. 1 und 2 sind die §§ 5 und 9 bis 11 der IKT-Schulverordnung anzuwenden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 19a BilDokV 2021 in einfachen Worten?

§ 19a BilDokV 2021 behandelt "Abfrageberechtigungen hinsichtlich des Fokusmoduls, der ergänzenden Module und der produktiven Fertigkeiten der Zyklusmodule" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 9. September 2023 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
11. September 2023
Fassung seit
9. September 2023
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 19:48
Frühere Fassungen

Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 210/2026
  • BGBl. II Nr. 26/2026
  • BGBl. II Nr. 262/2023
  • BGBl. II Nr. 324/2022

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0

Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.