§ 54
§ 54 Festsetzung der Rahmengebühren
Fassung: 1. Mai 2017 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 54 KartG 2005?
- Kernaussage§ 54 KartG 2005 behandelt "Festsetzung der Rahmengebühren" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Höhe der Rahmengebühr ist vom Vorsitzenden nach Abschluss des Verfahrens nach freiem Ermessen mit Beschluss...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Festsetzung der Rahmengebühren
§ 54. Die Höhe der Rahmengebühr ist vom Vorsitzenden nach Abschluss des Verfahrens nach freiem Ermessen mit Beschluss festzusetzen; hiebei sind insbesondere die wirtschaftspolitische Bedeutung des Verfahrens, der mit der Amtshandlung verbundene Aufwand, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen und die Tatsache zu berücksichtigen, inwieweit der Zahlungspflichtige Anlass für die Amtshandlung gegeben hat. Ein Verfahren, das unterbrochen ist oder ruht, gilt als abgeschlossen, wenn innerhalb von zwei Jahren ab Unterbrechung oder Ruhen kein Antrag auf Fortsetzung (§ 26 Abs. 3, § 28 Abs. 4 AußStrG) gestellt wird.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 54 KartG 2005 in einfachen Worten?
§ 54 KartG 2005 behandelt "Festsetzung der Rahmengebühren" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2017 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 9. Mai 2017
- Fassung seit
- 1. Mai 2017
- Fassung bis
- laufend
Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 20/2026 (NR: GP XXVIII RV 412 AB 415 S. 71. BR: 11783 AB 11787 S. 989.)
- BGBl. I Nr. 176/2021 (NR: GP XXVII RV 951 AB 976 S. 115. BR: 10689 AB 10702 S. 929.)
- BGBl. I Nr. 109/2019 (NR: GP XXVII IA 94/A AB 11 S. 6. BR: AB 10273 S. 899.)
- BGBl. I Nr. 56/2017 (NR: GP XXV RV 1522 AB 1529 S. 173. BR: AB 9765 S. 866.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 9
- Welche Verfahrensfragen, Fristen oder Rechtsmittel spielen eine Rolle? 2
- OGH9
Bei 9 lokal gefundenen Entscheidungen ist nur eine vorsichtige Einordnung sinnvoll. Der erkennbare Schwerpunkt liegt auf "Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend?". Am häufigsten erscheint OGH in den Treffern. Eine belastbare inhaltliche Linie sollte anhand der einzelnen Entscheidungen geprüft werden.
Diese Auswertung basiert auf lokal gecachten RIS-Treffern und ersetzt keine juristische Prüfung.
Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 16Ok1/08; 16Ok10/08 (16Ok11/08); 16Ok4/14; 16Ok5/15v; 16Ok3/18d · 18. Mai 201816Ok1/08; 16Ok10/08 (16Ok11/08); 16Ok4/14; 16Ok5/15v; 16Ok3/18d · 18. Mai 2018 · ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123285Beisatz: Anders als das Kartellgesetz knüpft das Gerichtsgebührengesetz bewusst an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten, die bei der Gebührenbestimmung des Kartellrechts im Hinblick darauf, dass die Gebühr ohnehin in jedem...
KartG 2005 §11 Abs1 · KartG 2005 §50 Z1 · KartG 2005 §54OGH · RechtssatzOGH · 16Ok1/08; 16Ok6/10; 16Ok2/15b (16Ok8/15k) · 8. Oktober 201516Ok1/08; 16Ok6/10; 16Ok2/15b (16Ok8/15k) · 8. Oktober 2015 · ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123283Vgl auch; Beisatz: Der Bundeskartellanwalt hat als Amtspartei iSd § 2 Abs 1 Z 4 AußStrG auch dann Parteistellung, wenn er nicht Antragsteller ist (§ 40 KartG 2005). Damit kommt dem Bundeskartellanwalt - ebenso wie der BWB ‑...
KartG 2005 §40 · KartG 2005 §49 Abs2 · KartG 2005 §54OGH · RechtssatzOGH · 16Ok10/08 (16Ok11/08); 16Ok4/14; 16Ok5/15v · 30. September 201516Ok10/08 (16Ok11/08); 16Ok4/14; 16Ok5/15v · 30. September 2015 · ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124034Auch Auch
KartG 2005 §54OGH · RechtssatzOGH · 16Ok2/08; 16Ok4/14; 16Ok5/15v · 30. September 201516Ok2/08; 16Ok4/14; 16Ok5/15v · 30. September 2015 · ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123280Auch Auch
KartG 2005 §54OGH · RechtssatzOGH · 16Ok10/08 (16Ok11/08); 16Ok6/13 · 7. Oktober 201316Ok10/08 (16Ok11/08); 16Ok6/13 · 7. Oktober 2013 · ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124035Vgl auch
KartG 2005 §54OGH · RechtssatzOGH · Okt5/93; Okt6/94; Okt1/94 (Okt2/94 -Okt4/94); Okt13/94; 16Ok4/95; 16Ok3/95; 16Ok9/98; 16Ok10/98; 16Ok1/98; 16Ok11/98; 16Ok5/00; 16Ok13/03; 16Ok15/03; 16Ok8/04; 16Ok7/04; 16Ok2/05; 16Ok20/04; 16Ok5/05; 16Ok7/05; 16Ok4/06; 16Ok2/06; 16Ok2/08; 16Ok6/13 · 7. Oktober 2013Okt5/93; Okt6/94; Okt1/94 (Okt2/94 -Okt4/94); Okt13/94; 16Ok4/95; 16Ok3/95; 16Ok9/98; 16Ok10/98; 16Ok1/98; 16Ok11/98; 16Ok5/00; 16Ok13/03; 16Ok15/03; 16Ok8/04; 16Ok7/04; 16Ok2/05; 16Ok20/04; 16Ok5/05; 16Ok7/05; 16Ok4/06; 16Ok2/06; 16Ok2/08; 16Ok6/13 · 7. Oktober 2013 · ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0063735nur: Zur Bemessung der Rahmengebühr nach § 84 KartG. (T1) Beisatz: Hier: Missbrauchsaufsichtsverfahren. (T2) nur T1 nur T1; Beisatz: Der Vergleich der zu entrichtenden Rahmengebühr mit der Kostenbelastung vor einem Zivilgericht ist nicht angebracht, da das Kartellverfahren ein...
KartG 1988 §84 · KartG 2005 §54OGH · RechtssatzOGH · 16Ok14/11 · 29. März 201216Ok14/11 · 29. März 2012 · ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127778KartG 2005 §54 · KartG 2005 §55 · KartG 2005 §56OGH · RechtssatzOGH · 16Ok1/08; 16Ok10/08 (16Ok11/08) · 8. Oktober 200816Ok1/08; 16Ok10/08 (16Ok11/08) · 8. Oktober 2008 · ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123286Bem: Mit Beispielen aus der bisherigen Rechtsprechung. (T1) nur: Das Bemessungskriterium der wirtschaftspolitischen Bedeutung eines Verfahrens richtet sich im Wesentlichen nach der Größe und Bedeutung des vom Verfahrensgegenstand betroffenen Marktes. (T2)
KartG 2005 §54OGH · RechtssatzOGH · 16Ok1/08 · 13. März 200816Ok1/08 · 13. März 2008 · ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123287KartG 2005 §11 · KartG 2005 §54