§ 11
§ 11 . Verwahrungsbuch
Fassung: 1. Januar 1988 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 11 Depotgesetz?
- Kernaussage§ 11 Depotgesetz behandelt ". Verwahrungsbuch" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Der Verwahrer hat ein Verwahrungsbuch (Handelsbuch oder buchmäßige Aufzeichnung) zu führen, in das jedes Wertpapierkonto sowie...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
§ 11. Verwahrungsbuch
(1) Der Verwahrer hat ein Verwahrungsbuch (Handelsbuch oder buchmäßige Aufzeichnung) zu führen, in das jedes Wertpapierkonto sowie Art, Nennbetrag oder Stückzahl, Nummern oder sonstige Merkmale der für dieses Konto verwahrten Wertpapiere einzutragen sind. Wenn sich die Nummern oder sonstige Merkmale aus Verzeichnissen ergeben, die neben dem Verwahrungsbuch geführt werden, genügt insoweit die Bezugnahme auf diese Verzeichnisse.
(2) Bei Drittverwahrung nicht am Ort des Zwischenverwahrers ist der Ort der Niederlassung des Drittverwahrers im Verwahrungsbuch anzumerken. Ergibt sich der Name des Drittverwahrers nicht aus sonstigen buchmäßigen Aufzeichnungen, die neben dem Verwahrungsbuch geführt werden, oder aus dem Schriftwechsel, so ist auch der Name des Drittverwahrers, im Verwahrungsbuch anzumerken. Eine Ermächtigung zur Sonderverwahrung, Summenverwahrung, unregelmäßigen Verwahrung oder Verpfändung ist im Verwahrungsbuch anzumerken.
(3) Die Vorschriften über die Führung eines Verwahrungsbuches gelten sinngemäß für die Sammelverwahrung.
(4) Eine Eintragung oder Anmerkung kann durch Zeichen (Zahlen) ersetzt werden, wenn sich ihre Bedeutung aus sonstigen buchmäßigen Aufzeichnungen ergibt. Das Verwahrungsbuch kann durch buchmäßigen Aufzeichnungen gleichwertige Aufzeichnungen ersetzt werden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 11 Depotgesetz in einfachen Worten?
§ 11 Depotgesetz behandelt ". Verwahrungsbuch" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1988 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 17. Oktober 2022
- Fassung seit
- 1. Januar 1988
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 51/2021 (NR: GP XXVII RV 596 AB 668 S. 85. BR: AB 10558 S. 923.)
- BGBl. I Nr. 69/2015 (NR: GP XXV RV 562 AB 590 S. 73. BR: AB 9375 S. 842.)
- BGBl. I Nr. 53/2011 (NR: GP XXIV RV 1252 AB 1278 S. 113. BR: AB 8548 S. 799.)
- BGBl. I Nr. 63/1999 (NR: GP XX RV 1614 AB 1672 S. 162.BR: 5899 AB 5902 S. 653.)
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