§ 1161
§ 1161 Insolvenzverfahren
Fassung: 1. August 2010 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 1161 ABGB?
- Kernaussage§ 1161 ABGB beschreibt einen Verfahrensschritt und die dafür maßgeblichen Voraussetzungen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Welche Wirkungen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Dienstgebers auf das Dienstverhältnis hat, bestimmt...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Insolvenzverfahren
§ 1161. Welche Wirkungen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Dienstgebers auf das Dienstverhältnis hat, bestimmt die Insolvenzordnung.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1161 ABGB in einfachen Worten?
§ 1161 ABGB beschreibt einen Verfahrensschritt und die dafür maßgeblichen Voraussetzungen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2010 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 8. April 2015
- Fassung seit
- 1. August 2010
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 13:31
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 40/2026 (NR: GP XXVIII RV 445 AB 458 S. 77. BR: 11811 AB 11815 S. 991.)
- BGBl. I Nr. 111/2025 (NR: GP XXVIII RV 187 AB 350 S. 57. BR: AB 11754 S. 985.)
- BGBl. I Nr. 110/2025 (NR: GP XXVIII RV 279 AB 314 S. 57. BR: AB 11746 S. 984.)
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Verweise
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Rückverweise
Judikatur-Auswertung
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- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 2
- OGH2
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Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 9Ob902/91; 8ObA2150/96a; 8ObS4/24g · 27. Februar 20259Ob902/91; 8ObA2150/96a; 8ObS4/24g · 27. Februar 2025 · ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0021530Veröff: EvBl 1991/194 S 825 = RdW 1991,367 = Arb 10944 Auch vgl
ABGB §1161 · ABGB §1162b · KO §25 · IO §25OGH · RechtssatzOGH · 9Ob902/91; 8ObS4/24g · 27. Februar 20259Ob902/91; 8ObS4/24g · 27. Februar 2025 · ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0021734Veröff: EvBl 1991/194 S 825 = RdW 1991,367
ABGB §1151 IC · ABGB §1161 · ABGB §1162b · KO §25 · IO §25