Geldwäsche (in Österreich auch: Geldwäscherei) bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten, sogenanntes Schwarzgeld, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Da die zu „waschenden“ Vermögenswerte aus illegalen Tätigkeiten wie Korruption, Bestechung, Raub, Erpressung, Drogenhandel, ungenehmigtem Waffenhandel oder Steuerhinterziehung stammen, soll deren Herkunft verschleiert werden.
Geldwäsche ist ein internationales, grenzüberschreitendes Phänomen und Straftatbestand. Die Bekämpfung der Geldwäsche wird als wichtiges Element im Kampf gegen die organisierte Kriminalität auch in Verbindung mit Terrorismusfinanzierung betrachtet. In aktuellen Wirtschaftswachstumsmodellen gilt Geldwäsche als einer der langfristigen und nachhaltigen Wachstumsverhinderer.
Bei Geldwäsche gab es in den letzten drei Jahrzehnten in Deutschland eine Vervielfachung der Fallzahlen, entgegen dem Trend eines allgemeinen Kriminalitätsrückgangs.
Gesetzliche Regelung
Straftatbestand Geldwäscherei
Die Terrorismusfinanzierung ist in Österreich durch § 278d StGB, die Geldwäscherei durch § 165 StGB unter Strafe gestellt.
Wie in vielen EU-Mitgliedstaaten steht das „Waschen“ von Einkünften aus eigenen Straftaten nicht unter Strafe. Damit Geldwäscherei von Strafe bedroht ist, müssen Geldwäscher und Straftäter der Vortat unterschiedliche Personen sein.
Die EU-Richtlinie wurde umgesetzt durch Aufnahme entsprechender Regelungen in die jeweiligen Berufsgesetze durch Gesetzesnovellen Ende 2007 (Gewerbeordnung, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, Bilanzbuchhaltungsgesetz).
Vortaten
Die Vortaten der Geldwäscherei sind in § 165 StGB beschrieben. Dazu zählen alle Verbrechen, d. h. gemäß § 17 StGB alle vorsätzlichen Straftaten, die mit lebenslanger oder mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. Zusätzlich sind einzelne Vergehen wie Urkundenfälschung, Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung, falsche Zeugenaussage, Fälschung oder Unterdrückung eines Beweisstückes, Bestechung, Schmuggel oder Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben Vortaten.
Legitimationsprüfung
Die Legitimationsprüfung ist in § 40 Bankwesengesetz (BWG) geregelt. Siehe Artikel Legitimationsprüfung.
Im direkten Widerspruch zum Know-your-Customer-Prinzip standen die anonymen Sparbücher, die in Österreich früher geführt wurden. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei ist daher seit November 2000 die Neueröffnung anonymer Sparbücher verboten. Seit dem 1. Juli 2002 ist auch die Weitergabe anonymer Sparbücher verboten. Das Gleiche gilt für anonyme Wertpapierdepots. Weiters ist inzwischen auch der Zugriff auf noch anonyme Sparbücher nur noch mit Legitimation möglich, auch wenn der Betrag unter 15.000 Euro liegt. Bareinzahlungen am Schalter (z. B. Devisentausch oder Edelmetallhandel) sind ab 15.000 Euro ebenfalls legitimierungspflichtig.
Überwachungs- und Meldepflichten
Die §§ 39–41 Bankwesengesetz (BWG) regeln für Kreditinstitute die „Sorgfaltspflichten und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“. Dazu zählt die Verpflichtung, verdächtige Transaktionen zu überwachen und zu melden.
Die Meldepflicht von Banken besteht nach § 41 BWG bei Verdacht
- dass eine Transaktion der Geldwäsche dient
- dass der Kunde seine Treuhandbeziehungen nicht offengelegt hat
- dass der Kunde einer terroristischen Vereinigung angehört oder die Transaktion der Terrorismusfinanzierung dient.
Strafverfolgungsbehörden
Entsteht bei den meldeverpflichteten Berufsgruppen der Verdacht, dass ihre Kundschaft im Zusammenhang mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung steht, sind sie zur Erstattung einer Meldung an die Geldwäschemeldestelle (A-FIU), der österreichischen Financial Intelligence Unit, verpflichtet.
Internationale Übereinkommen gegen Geldwäsche
- Empfehlung des Europarates zu Maßnahmen gegen die Übertragung und gegen das Verheimlichen von Vermögenswerten mit kriminellem Ursprung vom 27. Juni 1980
- Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche, Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
- Übereinkommen des Europarates vom 8. November 1990 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (Straßburger Konvention)
- Konvention des Europarates vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (Warschauer Konvention Nr. 198)
- EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche (2005/60/EG, früher: 91/308/EWG)
- UN-Konvention zur Unterdrückung der Terrorismusfinanzierung (1999)
- Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität der Vereinten Nationen (Palermo-Konvention, 15. November 2000)
Internationale Initiativen gegen Geldwäsche
OECD
Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) ist seit ihrer Gründung 1989 eine Arbeitsgruppe innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (deutsche Abkürzung OWZE, englische Abkürzung OECD) zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die Gründung erfolgte durch die G7-Staaten, um Geldwäsche auf internationaler und nationaler Ebene zu bekämpfen und die Aufdeckung von Vermögenswerten aus illegaler Herkunft zu ermöglichen.
Die FATF hat 40 Empfehlungen (und nach dem 11. September 2001 noch 9 Sonderempfehlungen) verabschiedet, die in den meisten Mitgliedsländern Grundlage für nationale Gesetze sind. Heute gehören der Arbeitsgruppe insgesamt 33 Länder und internationale Organisationen an. Die Task Force liefert den einzelnen Staaten Evaluationen der nationalen Strategien und ihrer Umsetzung.
Die FATF evaluiert Länder mit signifikanten Mängeln in der Umsetzung vom Standards gegen Geldwäsche regelmäßig. Auf Basis dieser Evaluationen erstellt sie Listen derjenigen Länder, welche die Standards signifikant verfehlen, sogenannte Schwarze Listen. Es werden zwei Listen jeweils drei Mal pro Jahr veröffentlicht: die Liste der Jurisdiktionen unter besonderer Beobachtung (Jurisdictions under Increased Monitoring, auch Graue Liste genannt) und die Liste der Jurisdiktionen mit hohem Risiko und Handlungsaufforderung (High Risk Jurisdictions subject to a Call for Action, auch Schwarze Liste genannt), welche die Nachfolgerliste der seit Juni 2000 geführten Liste mit Ländern und Regionen, die sich aufgrund fehlender Rechtsvorschriften oder mangelnder Umsetzung im Kampf gegen die Geldwäsche unkooperativ zeigten (englisch Non-Cooperative Countries and Territories, abgekürzt NCCT-Länder), ist. Die europäische Liste der Länder mit hohem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entspricht in der Regel der Liste der FATF. Russland war seit 2003 Mitglied der FATF, die Mitgliedschaft wurde 2022 suspendiert. Die FATF forderte wiederholt, Russland wie Nordkorea und Iran auf die schwarze Liste zu setzen. Die Europäische Kommission setzte Russland 2026 auf seine Liste.
Um ihren Standards auch in Nicht-OECD-Ländern Geltung zu verschaffen, arbeitet die FATF mit verschiedenen, von ihr initiierten regionalen Gruppen („FATF-Style Regional Bodies“) oder anderen assoziierten Mitgliedern („FATF Associate Members“) eng zusammen, die gegenüber der FATF über deren Aktivitäten berichten. Derzeit existieren die folgenden Regionalgruppen:
- APG – The Asia/Pacific Group on Money Laundering
- CFATF – Caribbean Financial Action Task Force
- Moneyval – The Council of Europe Select Committee of Experts on the Evaluation of Anti-Money Laundering Measures (Sachverständigenausschuss für die Beurteilung von Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und die Finanzierung des Terrorismus beim Europarat)
- GAFISUD – The Financial Action Task Force on Money Laundering in South America
- MENAFATF – Middle East and North Africa Financial Action Task Force
- EAG – Eurasian Group
- ESAAMLG – Eastern and Southern Africa Anti-Money Laundering Group
- GIABA – Intergovernmental Action Group against Money-Laundering in West Africa (GIABA)
- GABAC – Groupe d’Action contre le blanchiment d’Argent en Afrique Centrale
Europarat
Der Europarat hat unter dem Namen Moneyval ein Expertenkomitee zur Evaluierung von Maßnahmen gegen die Geldwäsche ins Leben gerufen, das Überprüfungen einzelner Länder, die nicht Mitglied der FATF sind, im Hinblick auf die Einhaltung der Empfehlungen der FATF vornimmt.
UN
Die UN definierten den Begriff Geldwäsche erstmals in der Konvention gegen den illegalen Handel mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (vom 20. Dezember 1988) und forderte dessen Bekämpfung sowohl gegen die Drogenhändler selbst, als auch gegen ihre Zwischenhändler und Banken. Die im Dezember 2000 verabschiedete Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität verpflichtet die Unterzeichner, die Geldwäsche als Straftatbestand in ihr nationales Strafrecht aufzunehmen.
Die Vereinten Nationen haben das GPML (Global Programme Against Money Laundering, Globales Programm gegen Geldwäsche) ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Programms werden UN-Staaten finanziell und organisatorisch bei der Bekämpfung der Geldwäsche unterstützt.
OSZE
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) befasst sich seit 2001 mit dem Kampf gegen: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das wurde durch ein Mandat der Außenminister der OSZE-Teilnehmerstaaten initiiert und findet im Rahmen der Wirtschafts- und Umweltdimension der OSZE statt. Alle Aktivitäten werden eng mit Partnern, wie dem Globalen Programm gegen Geldwäsche der UNODC (GPML), der EBRD, der Weltbank oder dem Europarat abgestimmt.
Europäische Union
Auf europäischer Ebene sind Mittel im Kampf gegen die Geldwäsche erstmals durch die EU-Richtlinie Nr. 91/308 vom 10. Juni 1991 festgelegt worden. Diese Richtlinie wurde durch weitere Richtlinien, zuletzt die 4. Geldwäscherichtlinie vom 20. Mai 2015 (RL 2015/849/EU)[191] und die neue Geldtransfer-Verordnung VO (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers ersetzt. Die Geldtransfer-Verordnung ist am 26. Juni 2015 in Kraft getreten und gilt ab dem 26. Juni 2017 ohne weiteren Umsetzungsakt.
Am 3. Dezember 1998 verabschiedete der Rat die Gemeinsame Maßnahme betreffend Geldwäsche, die Ermittlung, das Einfrieren, die Beschlagnahme und die Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten.
Mit der EU-Geldtransferverordnung vom 15. November 2006 (Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers (veröffentlicht im Amtsblatt (ABl. L 345, S. 1–9) vom 8. Dezember 2006) wurde festgelegt, dass Zahlungsverkehrsdienstleister Angaben zum Auftraggeber bei jeder Etappe des Zahlungsvorgangs weiterleiten müssen. Ziel der Maßnahme ist die Verhinderung, Untersuchung und Aufdeckung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Mit der Verordnung wird die Sonderempfehlung VII der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen“ (FATF) in EU-Recht umgesetzt. Sie ist Bestandteil des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des Terrorismus.
Seit dem Frühjahr 2016 gibt es im Europäischen Parlament einen eigenen Ausschuss zur Untersuchung von Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung, als Folge der Panama Papers und zur Überprüfung der oft engen Geschäftsbeziehungen von Banken, Politikern und Oligarchen. Die ähnliche Rechts- bzw. Interessenslage bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, Geldwäsche, Offshore-Geschäften und Korruption bedarf demnach effektiver Instrumente (transparente geprüfte Register, Vertragssicherheit, Formvorschriften etc.).
Ende 2019 forderten Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande und Lettland eine „Geldwäscheaufsicht auf europäischer Ebene“, um damit den Kampf gegen Finanzkriminalität eine EU- statt nationale Angelegenheit zu machen.[197] Dafür wurde die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) als neue zentrale europäische Behörde errichtet, welche die jeweiligen nationalen staatlichen Aufsichtsbehörden bei der Umsetzung des sog. Geldwäschepakets, insbesondere der Einhaltung einer Bargeldobergrenze in der EU unterstützen soll.
Am 22. November 2022 erklärte der Europäische Gerichtshof die Leitlinie der EU gegen Geldwäsche in Teilen für ungültig und sieht schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechtecharta.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Geldw%C3%A4sche#Gesetzliche_Regelung_in_.C3.96sterreich 26.05.2026
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