Übertragung

Übertragung der durch rechtsgeschäftliche oder amtliche Bestimmung bewirkte Übergang einer Rechtsstellung von einer Person auf eine andere. Die Übertragung einer Förderung oder eines sonstigen Rechts erfolgt durch Abtretung, die Übertragung des Eigentums durch Einigung und Übergabe bei beweglichen Sachen bzw. durch Einigung und Eintragung im Grundbuch bei Grundstücken.

Ist der gewillkürte Übergang einer Rechtsposition von einer Person auf eine andere. Die Übertragung ist meist Erfüllungsgeschäft zu einem Verpflichtungsgeschäft.

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Ermano Geuer

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