Straftäter

Im Lauf des Strafverfahrens wird die einer strafbaren Handlung verdächtige Person unterschiedlich benannt: Beschuldigter, Angeklagter, Verurteilter.
Benennung Straftäter/in im Strafverfahren: Beschuldigte bzw. Beschuldigter ist jede Person, die aufgrund bestimmter Tatsachen konkret verdächtigt ist, eine Straftat begangen zu haben, sobald gegen sie wegen dieses Verdachts ermittelt oder Zwang ausgeübt wird. Sobald die Anklage gegen eine Beschuldigte bzw. einen Beschuldigten eingebracht wird, wird diese Person als Angeklagte bzw. Angeklagter bezeichnet. Ab Eintreten der Rechtskraft des Schuldspruchs gilt eine Person als Verurteilte bzw. Verurteilter.

Quellen

http://justizinfo.justiz.gv.at/straf/static/index.php?id=700_1201 23.09.2014

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