Bekämpfung der Geldwäsche

Unter Geldwäsche versteht man das Verschleiern der Herkunft von Vermögenswerten, die aus strafbaren Handlungen stammen. Ziel ist es, illegal erlangtes Vermögen so erscheinen zu lassen, als stamme es aus einer rechtmäßigen Quelle.

Die Bekämpfung der Geldwäsche soll verhindern, dass das Finanzsystem, Unternehmen oder berufliche Dienstleistungen zur Einschleusung krimineller Vermögenswerte missbraucht werden. Eng damit verbunden ist die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

In Österreich besteht die Geldwäschebekämpfung aus mehreren Ebenen. Dazu zählen strafrechtliche Bestimmungen, Präventionspflichten für bestimmte Unternehmen und Berufsgruppen, Meldepflichten bei Verdachtsfällen sowie Register- und Transparenzvorschriften über wirtschaftliche Eigentümer.

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche liegt vereinfacht gesagt vor, wenn Vermögenswerte aus kriminellen Handlungen verschleiert, verborgen, umgewandelt oder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht werden sollen.

Typische Ziele der Geldwäsche sind:

  • die wahre Herkunft von Vermögen zu verschleiern,
  • kriminell erlangte Gelder nutzbar zu machen,
  • Eigentümerstrukturen zu verbergen,
  • Spuren zu Vortaten zu verwischen,
  • illegal erlangtes Vermögen in scheinbar legale Investitionen umzuwandeln.

Geldwäsche kann viele Formen annehmen. Sie kann über Bankkonten, Bargeldgeschäfte, Immobilien, Kryptowährungen, Scheinfirmen, internationale Transaktionen, Luxusgüter oder komplexe Unternehmensstrukturen erfolgen.

Warum wird Geldwäsche bekämpft?

Geldwäsche ist nicht nur ein Finanzdelikt. Sie ermöglicht organisierte Kriminalität, Korruption, Betrug, Drogenhandel, Menschenhandel, Terrorismusfinanzierung und andere schwere Straftaten.

Wenn kriminelle Vermögenswerte unbemerkt in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen, kann das Märkte verzerren, Vertrauen in Unternehmen und Finanzinstitute beschädigen und staatliche Kontrolle unterlaufen.

Die Geldwäschebekämpfung verfolgt daher mehrere Ziele:

  • Schutz des Finanzsystems,
  • Verhinderung der Nutzung legaler Unternehmen für kriminelle Zwecke,
  • Aufdeckung verdächtiger Transaktionen,
  • Ermittlung wirtschaftlicher Eigentümer,
  • Bekämpfung organisierter Kriminalität,
  • Verhinderung der Terrorismusfinanzierung.

Rechtsgrundlagen in Österreich

In Österreich ist die Bekämpfung der Geldwäsche nicht in einem einzigen Gesetz vollständig geregelt. Je nach Bereich gelten unterschiedliche Vorschriften.

Wichtige Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • Strafgesetzbuch: strafrechtlicher Tatbestand der Geldwäscherei.
  • Finanzmarkt-Geldwäschegesetz: Präventionspflichten für Finanzmarktteilnehmer.
  • Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz: Transparenz über wirtschaftliche Eigentümer von Rechtsträgern.
  • Gewerbeordnung: geldwäscherechtliche Pflichten für bestimmte Gewerbetreibende.
  • Rechtsanwaltsordnung und Notariatsordnung: Pflichten bestimmter rechtsberatender Berufe bei risikogeneigten Tätigkeiten.
  • Glücksspielrecht: Pflichten im Bereich Glücksspiel.
  • EU-Verordnungen und Richtlinien: unionsrechtliche Vorgaben zur Geldwäscheprävention.

Welche Vorschriften im Einzelfall gelten, hängt davon ab, welche Person oder welches Unternehmen tätig wird und welche Art von Geschäft vorliegt.

Geldwäscherei als Straftat

Die strafrechtliche Seite der Geldwäsche wird in Österreich unter dem Begriff Geldwäscherei behandelt. Dabei geht es darum, Vermögensbestandteile krimineller Herkunft zu verbergen, ihre Herkunft zu verschleiern oder ihre Sicherstellung zu vereiteln.

Der strafrechtliche Tatbestand richtet sich nicht nur gegen die Täter der ursprünglichen Vortat. Auch Personen, die später dabei helfen, kriminelle Vermögenswerte zu verschleiern oder zu verwerten, können strafrechtlich relevant handeln.

Von der strafrechtlichen Geldwäscherei zu unterscheiden ist die präventive Geldwäschebekämpfung. Diese verpflichtet bestimmte Unternehmen und Berufsgruppen, Risiken zu erkennen, Kunden zu überprüfen und Verdachtsfälle zu melden.

Prävention von Geldwäsche

Die präventive Geldwäschebekämpfung setzt an, bevor ein Schaden eintritt oder bevor kriminelle Gelder erfolgreich in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen.

Verpflichtete Unternehmen und Berufsgruppen müssen je nach Risiko Maßnahmen setzen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dazu gehören insbesondere Kundenidentifikation, Risikobewertung, Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldungen.

Das österreichische System folgt dabei einem risikobasierten Ansatz. Nicht jedes Geschäft ist gleich gefährlich. Je höher das Risiko, desto intensiver müssen die Prüf- und Kontrollmaßnahmen sein.

Wer ist verpflichtet?

Geldwäscherechtliche Pflichten treffen nicht nur Banken. Je nach Gesetz können unterschiedliche Branchen und Berufsgruppen verpflichtet sein.

Dazu zählen insbesondere:

  • Kreditinstitute und Finanzinstitute,
  • Zahlungsdienstleister,
  • Versicherungsunternehmen in bestimmten Bereichen,
  • Wertpapierfirmen,
  • Krypto-Dienstleister,
  • Immobilienmakler bei bestimmten Tätigkeiten,
  • Rechtsanwälte und Notare bei bestimmten Transaktionen,
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,
  • Gewerbetreibende bei bestimmten Barzahlungen oder risikogeneigten Geschäften,
  • Glücksspielanbieter.

Ob eine konkrete Person oder ein Unternehmen verpflichtet ist, hängt vom jeweiligen Tätigkeitsbereich und den anwendbaren Spezialvorschriften ab.

Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden

Ein Kernstück der Geldwäschebekämpfung sind die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden. Verpflichtete Unternehmen müssen wissen, mit wem sie eine Geschäftsbeziehung eingehen und welche Risiken damit verbunden sind.

Typische Sorgfaltspflichten sind:

  • Feststellung und Überprüfung der Identität des Kunden,
  • Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers,
  • Einholung von Informationen über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung,
  • laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung,
  • Prüfung von Transaktionen auf Plausibilität,
  • Aktualisierung von Kundendaten,
  • verstärkte Prüfung bei erhöhtem Risiko.

Diese Pflichten werden häufig unter dem Begriff Know Your Customer oder kurz KYC zusammengefasst.

Wirtschaftlicher Eigentümer

Ein wichtiger Begriff im Geldwäscherecht ist der wirtschaftliche Eigentümer. Gemeint ist jene natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht.

Bei Gesellschaften reicht es daher nicht immer aus, nur die formellen Geschäftsführer oder Gesellschafter zu kennen. Entscheidend kann sein, welche natürliche Person tatsächlich Kontrolle ausübt oder wirtschaftlich profitiert.

Das österreichische Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz soll dazu beitragen, Eigentums- und Kontrollstrukturen transparenter zu machen. Verpflichtete können dadurch besser prüfen, wer hinter einer Gesellschaft oder sonstigen Struktur steht.

Verdachtsmeldungen

Wenn bei einem verpflichteten Unternehmen der Verdacht entsteht, dass eine Transaktion oder Geschäftsbeziehung mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen könnte, kann eine Verdachtsmeldung erforderlich sein.

Verdachtsmeldungen werden in Österreich an die zuständige Geldwäschemeldestelle erstattet. Die Meldung soll ermöglichen, verdächtige Sachverhalte rasch zu prüfen und gegebenenfalls Ermittlungen einzuleiten.

Wichtig ist: Eine Verdachtsmeldung setzt nicht voraus, dass Geldwäsche sicher bewiesen ist. Es genügt ein relevanter Verdacht, der sich aus den Umständen ergibt.

Typische Warnsignale

Geldwäsche kann sich durch verschiedene Auffälligkeiten zeigen. Einzelne Anzeichen beweisen noch keine Geldwäsche, können aber eine vertiefte Prüfung auslösen.

Typische Warnsignale sind etwa:

  • unklare oder widersprüchliche Angaben zur Herkunft von Geldern,
  • komplexe Firmenstrukturen ohne nachvollziehbaren wirtschaftlichen Grund,
  • häufige Transaktionen ohne erkennbare Logik,
  • ungewöhnlich hohe Barzahlungen,
  • Transaktionen über Hochrisikoländer,
  • Verwendung von Strohmännern,
  • Weigerung, Identitäts- oder Eigentümerinformationen offenzulegen,
  • auffälliger Zeitdruck ohne sachlichen Grund,
  • Geschäfte, die nicht zum bekannten Kundenprofil passen.

Ob eine Verdachtsmeldung erforderlich ist, hängt immer von der Gesamtbetrachtung des konkreten Falls ab.

Risikobasierter Ansatz

Die moderne Geldwäschebekämpfung arbeitet mit einem risikobasierten Ansatz. Verpflichtete müssen ihre Risiken verstehen und angemessene Maßnahmen setzen.

Dabei sind unter anderem folgende Faktoren relevant:

  • Art des Kunden,
  • Herkunftsland oder Sitzstaat,
  • Branche,
  • Produkt oder Dienstleistung,
  • Transaktionsvolumen,
  • Vertriebskanal,
  • Komplexität der Struktur,
  • politisch exponierte Personen,
  • Verbindungen zu Hochrisikoländern.

Bei niedrigem Risiko können vereinfachte Sorgfaltspflichten möglich sein. Bei erhöhtem Risiko sind verstärkte Sorgfaltspflichten erforderlich.

Politisch exponierte Personen

Politisch exponierte Personen, kurz PEP, sind Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben. Auch bestimmte Familienmitglieder oder nahestehende Personen können relevant sein.

Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen gelten als erhöht risikogeneigt, weil ein besonderes Risiko für Korruption, Amtsmissbrauch oder Verschleierung von Vermögenswerten bestehen kann.

Verpflichtete Unternehmen müssen daher bei PEP-Fällen regelmäßig verstärkte Sorgfaltspflichten beachten.

Terrorismusfinanzierung

Die Bekämpfung der Geldwäsche ist eng mit der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verbunden. Während Geldwäsche häufig darauf abzielt, kriminell erlangtes Vermögen zu verschleiern, geht es bei Terrorismusfinanzierung darum, Mittel für terroristische Zwecke bereitzustellen oder zu sammeln.

Die Mittel müssen dabei nicht zwingend aus Straftaten stammen. Auch legal erworbene Gelder können problematisch sein, wenn sie zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwendet werden sollen.

Deshalb prüfen geldwäscherechtliche Vorschriften nicht nur die Herkunft von Geldern, sondern auch den Zweck von Transaktionen und Geschäftsbeziehungen.

EU-Recht zur Geldwäschebekämpfung

Die Geldwäschebekämpfung ist stark durch das Recht der Europäischen Union geprägt. Die EU hat über viele Jahre mehrere Geldwäscherichtlinien erlassen und damit einheitliche Mindeststandards geschaffen.

Diese Vorgaben betreffen insbesondere:

  • Kundenidentifikation,
  • wirtschaftliche Eigentümer,
  • Verdachtsmeldungen,
  • Zusammenarbeit der Behörden,
  • Aufsicht über Verpflichtete,
  • Sanktionen bei Verstößen,
  • Transparenzregister,
  • Regeln für Geldtransfers und Krypto-Transfers.

Die europäischen Vorgaben beruhen auch auf internationalen Standards, insbesondere jenen der Financial Action Task Force, kurz FATF.

Das EU-AML-Paket 2024

Mit dem EU-AML-Paket 2024 wurde das europäische System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umfassend reformiert.

Das Paket umfasst insbesondere:

  • eine neue unmittelbar anwendbare EU-Geldwäscheverordnung,
  • eine neue 6. Geldwäscherichtlinie,
  • die Errichtung der europäischen Geldwäschebehörde AMLA,
  • angepasste Regeln für Geldtransfers und bestimmte Krypto-Transfers.

Die neue EU-Geldwäscheverordnung soll zentrale Pflichten stärker vereinheitlichen. Während Richtlinien erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, gilt eine Verordnung unmittelbar. Dadurch sollen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten reduziert werden.

AMLA

Die AMLA ist die neue europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie soll die Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden verbessern und bestimmte besonders risikoreiche Verpflichtete direkt oder indirekt beaufsichtigen.

Die Errichtung einer eigenen EU-Behörde soll dazu beitragen, die bislang teilweise zersplitterte Aufsicht innerhalb der Europäischen Union stärker zu vereinheitlichen.

Besondere Bedeutung des Finanzsektors

Der Finanzsektor steht besonders im Fokus der Geldwäscheprävention. Banken, Zahlungsdienstleister, Versicherungen, Wertpapierfirmen und andere Finanzmarktteilnehmer können für Geldwäsche missbraucht werden, weil über sie Zahlungsströme laufen und Vermögenswerte bewegt werden.

Die FMA überwacht in Österreich die Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten im Finanzmarktbereich. Dazu zählen insbesondere Vorgaben zur Kundenidentifikation, Risikoanalyse, laufenden Überwachung und Meldung verdächtiger Sachverhalte.

Immobilien und Geldwäsche

Auch der Immobilienbereich ist geldwäscherechtlich relevant. Immobilien können dazu verwendet werden, große Vermögenswerte zu investieren und deren Herkunft zu verschleiern.

Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Notare und andere beteiligte Berufsgruppen können daher bei bestimmten Tätigkeiten geldwäscherechtliche Pflichten treffen.

Besonders wichtig sind hier die Prüfung der Mittelherkunft, die Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer und die Plausibilität der Transaktion.

Krypto-Werte und Geldwäsche

Krypto-Werte können ebenfalls für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Gründe dafür sind unter anderem grenzüberschreitende Übertragbarkeit, technische Komplexität und teilweise erschwerte Nachverfolgbarkeit.

Deshalb wurden auf EU-Ebene und in Österreich geldwäscherechtliche Pflichten für bestimmte Krypto-Dienstleister geschaffen. Dazu zählen insbesondere Identifikations-, Sorgfalts- und Meldepflichten.

Auch Transfers von Kryptowerten werden zunehmend stärker reguliert, um Zahlungsflüsse besser nachvollziehbar zu machen.

Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen geldwäscherechtliche Pflichten können erhebliche Folgen haben. Je nach Bereich kommen Verwaltungsstrafen, aufsichtsrechtliche Maßnahmen, Reputationsschäden und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen in Betracht.

Für verpflichtete Unternehmen bedeutet das, dass Geldwäscheprävention nicht nur eine formale Compliance-Aufgabe ist. Sie muss organisatorisch, technisch und praktisch umgesetzt werden.

Zusammenfassung

Die Bekämpfung der Geldwäsche soll verhindern, dass kriminell erlangte Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. In Österreich beruht sie auf einem Zusammenspiel von Strafrecht, Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz und weiteren Sondervorschriften.

Zentrale Instrumente sind Kundenidentifikation, Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer, Risikoanalyse, laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldungen.

Auf EU-Ebene wurde die Geldwäschebekämpfung durch das AML-Paket 2024 wesentlich weiterentwickelt. Besonders wichtig sind die neue EU-Geldwäscheverordnung, die 6. Geldwäscherichtlinie und die neue europäische Geldwäschebehörde AMLA.

Wichtige Quellen

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