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Gesetz zur Bekämpfung von Hass im Netz passiert den Justizausschuss

Wien (PK) – Hass und Hetze im Netz soll in Zukunft ein Riegel vorgeschoben werden. Ein heute vom Justizausschuss mit breiter Mehrheit zur Beschlussfassung im Nationalrat empfohlenes Gesetzespaket zielt in diesem Sinn vor allem auf einen besseren Schutz der Opfer ab und enthält als zentrale Punkte ein vereinfachtes Unterlassungsverfahren bei Hasspostings, die Ausweitung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch Einführung des Tatbestands “Upskirting” und insgesamt die verbesserte Durchsetzung des Löschens von verletzenden und diskriminierenden Mitteilungen und Darbietungen aus dem Netz.

Sowohl die Regierungsparteien als auch SPÖ und NEOS sahen ebenso wie Justizministerin Alma Zadič in dem Paket ein wirkungsvolles, kostengünstiges und niederschwelliges Instrument, um sich gegen Hass im Netz zur Wehr zu setzen. Die FPÖ ortete positive Aspekte in Sachen Jugend- und Persönlichkeitsschutz, sprach aber insgesamt von einer “politischen Schlagseite” bei der Definition des Hassbegriffs, die zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit führen könnte, und lehnte die Vorlage ab.

Mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen wurde weiters eine Änderung des Verbraucherkreditgesetzes, durch die die Bestimmungen über die Rechte der VerbraucherInnen bei vorzeitiger Kreditrückzahlung an die Rechtsprechung des EuGH angepasst werden sollen.

Breit gestreutes Maßnahmenpaket gegen Hass im Netz

Das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz (481 d.B.) enthält, wie Justizministerin Alma Zadič erläuterte, ein Paket von Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen mit dem Ziel, neben der Schaffung eines zivilrechtlichen Rechtsrahmens vor allem auch eine raschere Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen, wobei der Fokus überdies auf den Opferschutz, dies etwa durch die Ausweitung der Prozessbegleitung auf bestimmte Opfer von Hass-im-Netz-Delikten, gelegt wird. So sieht die Vorlage die Ermöglichung eines immateriellen Schadenersatzes bei Verletzung der Privatsphäre ohne Dazwischentreten eines medienrechtlich Verantwortlichen und ein vereinfachtes Unterlassungsverfahren bei Hasspostings einschließlich sofortiger Vollstreckbarkeit vor. Der Unterlassungsanspruch bedeute aber keine Netzsperre, stellte Zadič klar.

Im materiellen Strafrecht sind verschiedene Verschärfungen im Bereich der Cyber-Crimes sowie des Bildnisschutzes geplant. So ist, wie Zadič betonte, nunmehr der Tatbestand des Cyber-Mobbings bereits nach dem ersten Posting erfüllt. Der strafrechtliche Bildnisschutz wiederum soll durch Schaffung eines neuen Tatbestands gegen unbefugte Bildaufnahmen des Intimbereichs und deren Verbreitung, das so genannte “Upskirting”, verbessert werden. Der Bildnisschutz wird zudem auf entsprechende Aufnahmen in Wohnräumen erweitert. Unter den Tatbestand der “Verhetzung” schließlich sollen in Zukunft auch Individualbeleidigungen gegen Angehörige geschützter Gruppen fallen, wenn sie die Menschenwürde verletzen.

Detaillierte Änderungen im Mediengesetz zielen auf einen besseren Persönlichkeitsschutz und vor allem bessere Durchschlagskraft gegen Hass im Netz ab. Im Zentrum steht dabei die Durchsetzung des primären Anliegens der Opfer von Hass im Netz, dass die betreffenden Mitteilungen und Darbietungen so rasch und so umfassend wie möglich aus dem Netz genommen werden.

Die Änderungen in der Strafprozessordnung betreffen Verbesserungen im Bereich des Opferschutzes und sollen Opfern, aber auch minderjährigen ZeugInnen von Gewalt im sozialen Nahraum die Möglichkeit der Inanspruchnahme psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung einräumen. Geplant ist auch, bei Privatanklageverfahren wegen übler Nachrede, Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung und Beleidigung die Ausforschung des Täters zu erleichtern, wenn die Delikte unter Verwendung eines Computersystems begangen wurden. Opfer derartiger Taten sollen zu diesem Zweck einen Antrag auf Anordnung der Auskunft über Stamm- und Zugangsdaten stellen können.

Breite Zustimmung im Ausschuss

Das Gesetz mache es nun möglich, Hass und Gewalt im digitalen Raum zu bekämpfen, betonte ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker und merkte an, das Grundrecht der freien Meinungsäußerung bleibe gewahrt. Wichtig sei vor allem, dass die Opfer ein unbürokratisches Instrument erhalten, sich gegen die Verletzung ihrer Menschenwürde zu wehren. Für Johanna Jachs (ÖVP) machen die neuen Bestimmungen deutlich, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf.

Großes Lob kam seitens der Grünen von Sigrid Maurer und Agnes Sirkka Prammer, die vor allem den Aspekt des Opferschutzes unterstrichen und vom Gesetz vorgesehenen Mandatsverfahren einen Meilenstein im Umgang mit Hass im Netz sahen. Prammer würdigte zudem den breiten Diskussionsprozess im Vorfeld, der es ermöglicht habe, viele Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren in das Gesetz einzuarbeiten. Ulrike Fischer (Grüne) meinte, unter dem Aspekt des Jugendschutzes sei es besonders erfreulich, dass für PrivatanklägerInnen keine Kosten anfallen.

Ausdrückliche Zustimmung signalisierte auch die SPÖ. Justizsprecherin Selma Yildirim begrüßte das Paket als Instrument, sich gegen rassistische, fremdenfeindliche, sexistische und homophobe Attacken zu wehren, und vertraute dabei auch auf die präventive Wirkung. Ihre Fraktionskollegin Katharina Kucharowits begrüßte das Paket aus feministischer Sicht und hob insbesondere das für die Opfer niederschwellige Mandatsverfahren hervor. Wichtig sei es nun, dass für den Kampf gegen Hass im Netz auch die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Auch bei den NEOS überwogen die positiven Aspekte. Justizsprecher Johannes Margreiter, der einige technische Ungereimtheiten ortete, warnte allerdings vor falschen Erwartungen hinsichtlich einer einfachen Löschung von Postings und meinte, hier werde auf die Rechtsprechung noch eine große Aufgabe zukommen. Ausständig seien zudem auch Regelungen auf europäischer Ebene für Fälle mit Auslandsbezug. Nikolaus Scherak (NEOS) meldete Bedenken gegen die Ausweitung des Verhetzungsparagraphen an und hielt es grundsätzlich für problematisch, auf gesellschaftlich nicht erwünschte Verhaltensweisen mit dem Strafrecht zu reagieren.

FPÖ warnt vor Eingriff in die Meinungsfreiheit

FPÖ-Mandatarin Susanne Fürstwertete den Jugendschutz und den Persönlichkeitsschutz, aber auch die strafrechtliche Ahndung des “Upskirting” als durchaus positiv, konstatierte aber eine politische Schlagseite bei der Definition des Hasses, die ihrer Meinung nach zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und zu Selbstzensur führen könnte. Ähnlich kritisch sah dies auch Harald Stefan (FPÖ), der überdies Probleme bei der Abgrenzung zwischen Ehrenbeleidigung und Verhetzung ortete. Auch habe man von den ursprünglich in der Vorlage enthaltenen Netzsperren nun bloß vorübergehend Abstand genommen, bemerkte er unter Hinweis auf die Erläuternden Bemerkungen zur Vorlage.

Verbraucherkreditgesetz wird an EuGH-Rechtsprechung angepasst

Änderungen des Verbraucherkreditgesetzes (478 d.B.), die vom Justizausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien auf den Weg ins Plenum geschickt wurden, reagieren auf ein Spannungsverhältnis zwischen der Rechtsprechung des EuGH und der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher bei vorzeitiger Kreditrückzahlung. Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil die betreffende Richtlinie dahingehend ausgelegt, dass das Recht des Verbrauchers auf die Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Kreditrückzahlung sämtliche dem Verbraucher auferlegten Kosten umfasst, wogegen die entsprechende Bestimmung des Verbraucherkreditgesetzes nur die laufzeitunabhängigen Kosten nennt. Zur Sicherstellung einer richtlinienkonformen Rechtslage soll daher nun eine Anpassung im Sinn der Rechtsprechung des EuGH erfolgen. Parallel dazu sieht die Regierungsvorlage auch wortgleiche Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz vor.

Während Christian Stocker (ÖVP) und Ulrike Fischer (Grüne) in den Anpassungen Verbesserungen für die VerbraucherInnen sahen, kritisierten Johannes Margreiter (NEOS), Volker Reifenberger (FPÖ) und Christian Drobits (SPÖ) vor allem die Regelung bezüglich des Inkrafttretens, wobei sie zu bedenken gaben, die Rückwirkung reiche nicht weit genug und werde zu Rechtsunsicherheit führen.

 

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