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Opfer – im Sinn des Strafrechts – ist jede Person, die durch eine Straftat Schaden erlitten hat oder sonst in strafrechtlich geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt wurde.
Strafrechtlich geschützte Rechtsgüter sind z. B. Ehre, Vermögen, Freiheit, Leib und Leben.
Opfer haben bestimmte Rechte im Strafverfahren.
Quellen
http://justizinfo.justiz.gv.at/straf/static/index.php?id=700_1203 23.09.2014