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Prozessbegleitung

Was ist Prozessbegleitung und wer erhält sie?

Unter (psychosozialer und juristischer) Prozessbegleitung ist die kostenlose Unterstützung von Gewaltopfern aller Delikte (und deren Bezugspersonen) bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten im straf- und zivilrechtlichen Verfahren zu verstehen. Anspruchsberechtigt sind Opfer und Hinterbliebene eines Opfers.

Worin besteht Prozessbegleitung?

Prozessbegleitung beginnt mit einer Beratung vor der Anzeige und dauert bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens; sie umfasst psychosoziale und juristische Unterstützung.

Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung durch Mitarbeiter/innen spezialisierter Beratungsstellen umfasst unter anderem:

  • Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die damit verbundenen Belastungen
  • Information über den Ablauf und die Konsequenzen einer Anzeige
  • Persönliche Begleitung zur Anzeige und zu Einvernahmen bei der Polizei sowie im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Koordinierung weiterer befasster Stellen (z. B. Kinder- und Jugendhilfe, Spitäler, Schulen, Kindergärten …).

Soweit dies für die Durchsetzung der Ansprüche (z. B. Schmerzengeld, sonstige Schadenersatzansprüche) erforderlich ist, werden Opfer im Rahmen der juristischen Prozessbegleitung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt kostenlos beraten und vertreten.

Wer gewährt Prozessbegleitung?

Prozessbegleitung wird von Opferschutzeinrichtungen gewährt, mit denen das Bundesministerium für Justiz einen Vertrag geschlossen hat und ist für die Anspruchsberechtigten kostenlos.

Gibt es spezielle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche?

Für die Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen stehen spezialisierte Beratungseinrichtungen, die im Umgang mit Kindern und Jugendlichen besonders geschult sind, zur Verfügung.

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