Transaktionen zwischen den Girokonten eines Einlegers bei einem insolventen Kreditinstitut stehen der Höherdeckung im Rahmen der Einlagensicherung nicht entgegen
Der OGH stellt bei der Ermittlung, ob noch ein Guthaben aus einer privilegierten Einlage besteht, auf eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Kontobewegungen ab. Der Kläger war Kunde eines Kreditinstituts, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung hatte er beim Kreditinstitut Einlagen in der Höhe von mehr als 100.000 EUR, die sich […]