Anti-Stalking- und Gewaltschutzverfügung: Unzulässige Überwachung der Ehegattin
Die zu einer psychischen Belastung führende systematische, verdeckte, identifizierende technische Überwachung des höchstpersönlichen Lebensbereichs der antragstellenden Ehegattin rechtfertige die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382c und § 382d EO gegen den Ehegatten. Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind verheiratet und lebten im gemeinsamen Haushalt. Nachdem die Antragstellerin dem Antragsgegner mitgeteilt hatte, dass sie sich […]
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