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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Rechtsbeziehungen zwischen der RechtEasy KG (“RechtEasy”) und Dritten gelten sämtliche auf dieser Seite ersichtlichen und verlinkten Bedingungen.

1.1 Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen – Benutzung der Internetseite RechtEasy.at samt Subdomains – Gleichgestellt und ebenfalls gültig sind die auf https://www.rechteasy.at/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzbestimmungen.

2.1 Geschäftsbedingungen (B2C & B2B)

3.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

  • RechtEasy erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), sämtlicher themenspezifischer Geschäftsbedingungen (“TGB”, siehe unten) und der jeweils gültigen Preisliste. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der RechtEasy KG („RechtEasy“) und ihre Auftraggeberin, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  • Die AGB & TGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar und regeln das Verhältnis zwischen RechtEasy und ihrer Auftraggeberin. Die Auftraggeberin kann diese AGB und sämtliche TGB jederzeit unter www.RechtEasy.at/agb aufrufen, ausdrucken, herunterladen bzw. speichern.
  • Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sind nur wirksam, wenn sie von RechtEasy schriftlich bestätigt werden. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Den AGB des Auftraggebers widerspricht RechtEasy ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB der Auftraggeberin bedarf es nicht.

Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980 – CISG).
  • Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

Vertragsabschluss

  • Die Vertragspartnerin ist an den von ihr erteilten Auftrag gebunden. Nach Zugang dieses Auftrages bei RECHTEASY (sei es schriftlich, per Fax oder per E-Mail) kann die Auftraggeberin ihren Auftrag nicht widerrufen (stornieren).
  • RECHTEASY ist berechtigt, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • RECHTEASY behält sich das Recht vor, Inhalte nicht zu veröffentlichen beziehungsweise jederzeit zu löschen, wenn diese gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, diese AGB oder gegen die guten Sitten verstoßen oder die Veröffentlichung für RECHTEASY aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

Schriftform

  • Ein Vertrag kommt zwischen RECHTEASY und Unternehmen schriftlich oder konkludent bzw. vereinbarungsgemäß durch Leistungserbringung seitens RECHTEASY zustande. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.
  • Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftformerfordernis. Erklärungen über Fax und E-Mail genügen der Schriftform.

Verwendung von Daten & Informationen, Kontaktaufnahmen, Zustimmung zum Erhalt von Werbung

  • RECHTEASY ist berechtigt, so lange die Auftraggeberin keine geänderten Kontaktdaten bekannt, gibt, sämtliche Mitteilungen (Erklärungen, Rechnungen, etc.) in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, an die im Rahmen der Geschäftsanbahnung bekanntgegebenen oder verwendeten Kontaktdaten zu richten. Das Unternehmen verpflichtet sich, die von ihm im Rahmen der Geschäftsanbahnung angegebenen oder verwendeten E-Mail-Adressen stets empfangsbereit für Mitteilungen von RECHTEASY zu halten (im Besonderen die Sicherheitseinstellungen seiner EDV-Anlage entsprechend einzustellen) und diese zumindest täglich abzurufen. Weiters verpflichtet sich das Unternehmen, eine allfällige Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich an RECHTEASY bekannt zu geben. Per E-Mail versendete Mitteilungen gelten, soweit diese an eine im Sinne dieses Punktes gültige E-Mail-Adresse versandt wurden, als am nächsten Werktag beim Unternehmer zugegangen, soweit dieser nicht beweist, dass ihm die Mitteilung tatsächlich nicht zugegangen ist und hierfür keine Obliegenheitsverletzung seinerseits kausal war.
  • Das Unternehmen stimmt zu, dass es von RECHTEASY bezüglich sämtlicher Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen von RECHTEASY per E-Mail, Telefax, sonstigen Kommunikationsmitteln, z.B. in sozialen Medien oder auch per Telefon kontaktiert wird. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung durch schriftliche Information, per E-Mail an info@rechteasy.at oder mittels des Abmelde-Links im jeweiligen Newsletter kostenlos zu widerrufen.
  • Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die es im Rahmen der Geschäftsverbindung mit RECHTEASY erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung hinaus aufrecht.

Eigentumsvorbehalt

  • Soweit RECHTEASY mit einem Kunden einen Kaufvertag abschließt, bleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen im Eigentum des Verkäufers. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn dies dem Verkäufer rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Zweitkäufers bekannt gegeben wurde und der Verkäufer der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Veräußerung gilt die Kaufpreisforderung als an den Verkäufer abgetreten und ist der Verkäufer jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen des Verkäufers werden Zahlungen des Käufers primär jenen Forderungen des Verkäufers zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
  • Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon jetzt zu, dass der Verkäufer den Kaufgegenstand auf seine Kosten jederzeit abholen kann. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer der Verkäufer erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

3.2 Themenspezifische Geschäftsbedingungen (B2B)

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