Mitwirkungspflicht im Abstammungsverfahren und Demenz
Keine Pflicht zur Mitwirkung, soweit diese mit einer ernsten oder dauernden Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden wäre. Zur Klärung der Frage, ob der Antragsgegner der Vater des Antragstellers ist, sollte eine gerichtlich bestellte Sachverständige aus dem Fachgebiet der Gentechnik ein erbbiologisches DNA-Gutachten erstatten. Der Antragsgegner verweigerte durch seinen Vertreter die Abgabe einer DNA-Probe. Er […]
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