Vorrang gerichtlichen Strafrechts vor Verwaltungsstrafrecht
Eine Tat ist nur dann als Verwaltungsübertretung strafbar, wenn sie nicht gleichzeitig auch den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung erfüllt. Die Staatsanwaltschaft Wien legte einem Beschuldigten mit Strafantrag zur Last, er habe mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz durch das Einlegen der Kopie eines fremden Behindertenausweises ein allenfalls kontrollierendes Organ […]
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