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Urheberrecht beachten

Es ist für RechtEasy gerade durch den juristischen Bereich ein korrekter Umgang mit dem Urheberrecht besonders wichtig, damit es nicht zu einer Urheberrechtsverletzung (URV) kommt.

Diese Seite erklärt, was beachtet werden muss, wenn fremdes Material in RechtEasy-Artikeln verwenden wird. Wie man RechtEasy-Inhalte anderswo verwendet, ist dem Impressum zu entnehmen.

Zentrale Hinweise:
Alle Beiträge auf RechtEasy fallen unter die RechtEasy – Lizenzbestimmungen. Durch jeden Bearbeitungsvorgang versichert der Bearbeiter, dass der Text selbst verfasst wurde, dass er gemeinfrei ist oder dass der Rechtsinhaber der Lizenzierung unter der Lizenz, die von RechtEasy verwendet wird zugestimmt hat. Bitte geben Sie im Artikel alle Quellen an. Falls Sie nicht möchten, dass der Text durch RechtEasy.at vollumfänglich verwendet werden darf sowie verändert und verbreitet wird, dann speichern Sie ihn nicht ab.

Zu Verstößen gegen das Urheberrecht von RechtEasy durch andere siehe Impressum sowie Kontakt.

Urheberrecht beim Schreiben und Erweitern von Artikeln

Abschreiben und Kopieren ist einfach, aber fremde Texte und Bilder sind in der Regel durch die Urheberrechte des fremden Autors geschützt. Deshalb gilt als Grundregel in RechtEasy:

Verwenden Sie niemals urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung der Rechteinhaber!

In diesen Fällen dürfen fremde Text- und Bildmaterialien verwendet werden:

  • Der Autor hat das Material ausdrücklich als Public Domain bzw. gemeinfrei zur Nutzung freigegeben. Das kann nur der Urheber selbst, nicht etwa ein Dritter, der die Erlaubnis zur Veröffentlichung (Verwertungsrechte) hat. Befugt zur Freigabe ist aber auch der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, wenn dies nachgewiesen wird (zum Beispiel der Arbeitgeber bei angestellten Fotografen).
  • Texte und Lichtbildwerke (§2 URhG), deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§60 UrhG).
  • Bilder, Musik und Töne unter einer Creative-Commons-Lizenz, die gewerbliche Nutzung und Bearbeitung einschließt, werden auch akzeptiert. Wenn die Lizenz die Nennung der Autoren vorschreibt, müssen diese genannt werden. Texte unter Creative Commons dürfen ausdrücklich nicht verwendet werden.

In allen Fällen muss die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers an info@rechteasy.at weitergeleitet werden, falls sie nicht öffentlich im Internet einsehbar ist.

Eine Genehmigung des Rechteinhabers zur „Nutzung auf RechtEasy“ oder ähnlich reicht nicht aus. Jede Veröffentlichung ist automatisch mit einer vollumfänglichen Rechteeinräumung zur Nutzung und Bearbeitung (kommerziell und nicht kommerziell) an RechtEasy.at verbunden.

Es ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Urheber dazu kein Einverständnis erteilt hat. Sind Sie nicht der Urheber des eingestellten Werkes oder Textes, musst beim Urheber eine Genehmigung zur Veröffentlichung eingeholt werden.

Eine Übernahme verlangt die explizite Nennung der Quelle und des Autors sowie der Lizenz. Ausreichend ist wohl das Setzen eines Links auf die (Bild)-Quelle und gegebenenfalls auf die Homepage bzw. Benutzerseite des Autors/Urhebers.

Ein Fair Use von Bildern gibt es nur nach US-amerikanischem Recht; die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder unter Fair Use ist im der deutschsprachigen Bereich und auf RechtEasy deshalb nicht erlaubt. Auf RechtEasy kommt das Zitatrecht in Betracht, aber auch dafür gilt nichts anderes.

Fakten können natürlich übernommen werden.

Hinweis an Rechteinhaber

RechtEasy weist ihre Autoren darauf hin, kein Material zu verwenden, das Urheberrechten Dritter unterliegt, und versucht, im Rahmen des Möglichen Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht sofort als solches erkannt wird. Wenn uns eine Urheberrechtsverletzung angezeigt wird, nehmen wir selbstverständlich solches Material umgehend vom Server.

Sollten Sie der Rechteinhaber von Texten sein, die ohne ihre Genehmigung hierher kopiert wurden, wenden Sie sich bitte per Mail an info@rechteasy.at. Damit wir dem Fall nachgehen können, sollte Ihre Mail den betroffenen Text auf RechtEasy genau bezeichnen und auch Ihre Publikation oder Website nennen, aus der der Text stammt. Alternativ können Sie sich – per Mail oder schriftlich – in deutscher Sprache auch an dem nach österreichischem Recht bestimmten Impressum von RechtEasy orientieren.

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